Geflügelpest: Nächster Ausbruch in der Wallfahrtsstad Kevelaer
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung – 1.700 Tiere betroffen.
KREIS KLEVE. In einer weiteren Geflügelhaltung in der Wallfahrtstadt Kevelaer wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Die entsprechenden Befunde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor erreichten die Kreisverwaltung am Wochenende.
Rund 1.700 Tiere mit schwerwiegenden Symptomen wurden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war, getötet. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.
Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am Montag, 1. Dezember, eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 2. Dezember, in Kraft tritt. Diese ist auf www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen unter der laufenden Nummer „Geflügelpest 2025-013“ zu finden. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb jeweils eine Schutz- und Überwachungszone errichtet. Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.
Zudem hatte der Kreis Kleve bereits im Verlauf des Freitags, 28. November, eine Allgemeinverfügung „Geflügelpest 2025-012“ erlassen. Diese war notwendig, da ein kleines Gebiet der Gemeinde Kranenburg mit den Ortsteilen Zyfflich und Wyler zur Überwachungszone eines Geflügelpestausbruchs in der niederländischen Region um Nijmegen gehört.
Wenn in einem Geflügelbestand ernstzunehmende Anzeichen für Geflügelpest auftreten, müssen die Behörden sehr schnell handeln. Die Krankheit kann sich innerhalb kurzer Zeit stark ausbreiten und auch andere Betriebe gefährden. In bestimmten Situationen ist es notwendig, die Tiere bereits im so genannten „Verdachtsfall“ zu töten.
Ein „Verdachtsfall“ liegt vor, wenn Tiere typische Symptome zeigen und/oder ein erster Laborbefund ebenfalls bereits vorliegt und lediglich die finale Bestätigung durch das bundesweite Referenzlabor noch aussteht. Die Tötung geschieht folglich nicht leichtfertig. Diese Präventivmaßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicher Ausbruch weiterverbreitet und dadurch noch mehr Tiere leiden oder sterben. Betroffene Tiere leiden in der Regel unter schwerer Atemnot, inneren Blutungen und können kaum noch stehen. Die „Präventivtötung bei Verdacht“ soll eben dieses massive Leiden verhindern. Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter Telefon 02821/85-99451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9 is 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr.
Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelle Themen ‒ Geflügelpest“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr.
Hier stehen außerdem Online- Formulare für die Meldung toter Vögel sowie Verstöße gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.
Die entsprechenden Gebiete der Gemeinde Kranenburg nach dem Ausbruch der Geflügelpest im niederländischen Nijmegen. Grafik: Kreis Kleve
Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb in der Wallfahrtsstadt Kevelaer jeweils eine Schutz- und Überwachungszone errichtet. Grafik: Kreis Kleve