Geflügelpest: Ausbrüche in Geldern und Kevelaer
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung – sie gilt ab dem 15. November
KREIS KLEVE. In mehreren Geflügelhaltungen im Kreis Kleve wurden Ausbrüche von Geflügelpest bestätigt. Die entsprechenden Befunde vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor erreichten die Kreisverwaltung am Freitagnachmittag, 14. November.
Es handelt sich um zwei Ausbrüche in Geldern und einen Ausbruch in der Wallfahrtsstadt Kevelaer. Bei einer Haltung in Goch gibt es einen laborbestätigten Verdachtsfall. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) Nordrhein-Westfalen musste der Kreis Kleve die Tötung der gesamten Tierbestände in den drei Haltungen von insgesamt gut 30.000 Tiere anordnen, die nahezu abgeschlossen ist. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.
Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am 14. November, zu den drei Ausbrüchen in Geldern und Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Samstag, 15. November, in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um die drei betroffenen Betriebe Schutz- und Überwachungszonen errichtet. Aufgrund der räumlichen Nähe der drei Schutzzonen wurden diese zu einer Zone zusammengefasst. Gleiches gilt für die drei Überwachungszonen.
In beiden Sperrzonen gelten ab dem 15. November zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. In beiden Sperrzonen ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. In der Schutzzone (rot) gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen.
Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren. Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.
Die festgelegten Zonen können im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/6E3A54AEB65714C73CF3B533D7E4EEAFD7070C03442939DBA37262F1D3B30E49