Freizeitzentrum Xanten (FZX) setzt beim Parkflächenmanagement neue Technik ein
Ab 7. Juni auf allen Parkflächen an der Xantener Nord- und Südsee
Zum Einsatz an den Parkplatzein- und -ausfahrten kommt ein kontakt-, ticket- und bargeldloses System nach dem sogenannten Free-flow-Prinzip: Hierbei werden Fahrzeuge beziehungsweise deren Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt an einem Parkplatz kamerabasiert gelesen und die angefallene Parkgebühr kann online bargeldlos bezahlt werden. Eine umfangreiche, mehrsprachige Beschilderung vor und auf den Parkplätzen informiert darüber, ob Gebühren anfallen sowie deren Höhe und den Ablauf im Detail.
Bei der Einfahrt auf den Parkplatz wird das Fahrzeugkennzeichen gelesen. Es wird kein Parkticket ausgegeben. Das Fahrzeug kann unter Anerkennung der ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem freien Stellplatz abgestellt werden. Ist kein Stellplatz frei, kann innerhalb der Freiparkdauer wieder vom Parkplatz heruntergefahren werden, ohne dass Gebühren anfallen. Das Bezahlen der Parkgebühren ist nach der sogenannten Scan & Pay-Methode vor Ort möglich: Auf den Schildern an den Parkplätzen führt ein Link zum Zahlungsportal des Parksystem-Anbieters Arivo unter der Internetadresse www.arivo.info/fzx. Dort gibt man das Kennzeichen ein. Sind Parkgebühren angefallen, werden diese angezeigt und können online bezahlt werden. Das ist auch noch bis zu 48 Stunden nach der Ausfahrt online möglich. Alternativ kann die Parkgebühr auch über die beiden marktführenden Parking-Apps „easypark“ und „Parkster®“ sowie bei Bedarf an Kassenautomaten direkt vor Ort bargeldlos bezahlt werden. Auch bei der Ausfahrt weist eine umfangreiche Beschilderung nochmals mehrsprachig auf die Gebührenpflicht und Zahlungsmöglichkeiten hin.
Mit dem Parkraummanagement setzt das Freizeitzentrum Xanten eine weitere Maßnahme um, um zusätzliche Einnahmen aus dem laufenden Betrieb zur Kostendeckung zu erzielen. Das Ziel ist hierbei eine möglichst besucherfreundliche Regelung. Diese umfasst großzügige Freiparkdauern von 60 Minuten in der Saison (16. Februar bis 15. November) und 120 Minuten in der Winterzeit (16. November bis 15. Februar). Darüber hinaus kostet das Tagesticket Parken pauschal ganzjährig drei Euro. Wenn man in Besitz einer gültigen Wassersportzulassung für die Xantener Nord- und Südsee ist, bei deren Kauf ein Fahrzeugkennzeichen hinterlegt wurde, ist die Parkgebühr hierin bereits inkludiert. Darüber hinaus erweitert das Freizeitzentrum Xanten seinen Online-Shop, sodass bei möglichst allen Tickets, die online gekauft werden können, auch die Möglichkeit besteht, die Parkgebühr gleich mit zu entrichten. Voraussetzung ist, dass bereits beim Kauf das Kennzeichen des Fahrzeuges angegeben wird.
Das Freizeitzentrum Xanten wird an zentralen Standorten auch zusätzliche Parkautomaten installieren, an denen die Parkgebühren vor Ort bargeldlos entrichtet werden können. Diese Automaten funktionieren im Prinzip wie die oben genannte Webseite und verfügen über Zahlungsterminals. Akzeptiert werden EC- und Kreditkarten sowie das Bezahlen mit NFC-fähigen Endgeräten. Standorte sind in Xanten-Wardt am Hafen (Am Meerend 150) und am Zentralen Platz (Am Meerend 2) sowie im Hafen Xanten-Vynen (Alt-Vynscher-Weg 5a). Das Bezahlen der Parkgebühren an den normalen Kassen des Freizeitzentrums Xanten wird hingegen nicht möglich sein.
Die Sanktionierung von Parkverstößen erfolgt nicht durch das Freizeitzentrum Xanten selbst, sondern von dem Parksystem-Anbieter Arivo. Bei Parkverstößen wirsd eine Parkverstoß-Gebühr in Höhe von 30 Euro zusätzlich zu den gegebenenfalls offenen Parkentgelten erhoben, wenn eine Missnutzung des Parkplatzes vorliegt. Dies ist insbesondere bei unerlaubtem Parken außerhalb der beschilderten Parkzeiten oder bei einer nicht fristgerechten Zahlung fälliger Parkgebühren der Fall. Bei Rückfragen können sich Betroffene direkt an den im jeweiligen Schreiben angegebenen Ansprechpartner wenden.
Auf einigen Parkplätzen des Freizeitzentrums Xanten wird die Kennzeichenerfassung für das Parkraummanagement genutzt. Auf dem Parkplatz beim Surfeinstieg „Mast 3“ in Xanten-Wardt gilt: „Parken nur mit Berechtigung“. Im Sinne einer besucherfreundlichen Regelung bedeutet dies, dass Parken im Zeitraum von 6 bis 22 Uhr nur für Inhabende einer gültigen Wassersportzulassung für die Xantener Nord- und Südsee, bei deren Kauf das Fahrzeugkennzeichen hinterlegt wurde, erlaubt und kostenfrei in der Wassersportzulassung inkludiert ist. Auch dies ist am Parkplatz umfangreich ausgeschildert. Wer unberechtigt, das heißt ohne Wassersportzulassung oder etwa außerhalb der Parkzeit parkt, wird entsprechend sanktioniert. Auf dem Parkplatz am Hafen Xanten ist das Parken kostenfrei; geparkt werden darf allerdings nur in der Zeit von 6 Uhr morgens bis 2 Uhr nachts. Wer hier unberechtigt, zum Beispiel außerhalb der Parkzeit, parkt, wird entsprechend sanktioniert.
In Verbindung mit dem Parkraummanagement wird zudem der erste Wohnmobilparkplatz im Freizeitzentrum Xanten am Hafen Wardt in Betrieb genommen. Dieser befindet sich auf der Ausweichparkfläche hinter dem befestigten Parkplatz. Die Bezahlung der Parkgebühr für Wohnmobile (10 Euro pro Übernachtung) auf diesem Parkplatz ist ausschließlich online möglich. Auf allen anderen Parkplätzen des Freizeitzentrums Xanten ist ein Nacht-Parken nicht erlaubt. Die jeweiligen Parkzeiten sind der Beschilderung zu entnehmen. Wer unberechtigt parkt, wird entsprechend sanktioniert.
Das Freizeitzentrum Xanten hat darüber hinaus Lösungen für Anwohner entwickelt, die ihr Fahrzeug aufgrund mangelnder Alternativen bisher auf den Privatparkplätzen des Freizeitzentrums Xanten abstellten. Hierfür können ab Anfang Juli 2025 entsprechende Jahresparkverträge zum Preis von 150 Euro pro Jahr abgeschlossen werden.
Um mehr Kosten für den laufenden Betrieb durch Einnahmen zu decken, haben die Gesellschafter des Freizeitzentrums Xanten ein ganzes Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem stellen die Parkraumbewirtschaftung, aber auch der Wohnmobilstellplatz, zwei wesentliche Projekte dar. Bereits seit der Saison 2023 werden auf den Parkplätzen des Naturbades an der Xantener Südsee Parkgebühren erhoben, jedoch bisher nicht an allen Öffnungstagen und nur ohne technische Vorrichtungen.
Gesellschafter des Freizeitzentrums Xanten sind der Regionalverband Ruhr (RVR, 50 Prozent), der Kreis Wesel und die Stadt Xanten (je 25 Prozent).
Auch für das Naturbad Xantener Südsee wird das neue Parkflächenmanagement eingesetzt. Archivfoto: FZX