Eine aktuelle Karte der verfügbaren Flächen wurde dem Rat der Stadt Kleve am 2. April vorgestellt. Grafik: Stadt Kleve
25. April 2025 · Kleve

Flächenverfügbarkeit zur Landesgartenschau in Kleve

Bewerbungsphase startet im Mai, Fachjury entscheidet Mitte September

KLEVE. Der Zuschlag für die Landesgartenschau in Kleve kam vor einem Jahr, im April 2024. Seitdem wurden die gGmbH und der Förderverein gegründet, die Bildmarke und das Erscheinungsbild definiert, Umfragen und Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung initiiert und die Auslobung der Planungswettbewerbe vorbereitet – für die Innenstadt und die dauerhaften Parkanlagen. Im Mai startet die Bewerbungsphase. Mitte September entscheidet eine Fachjury über die eingereichten Entwürfe der Fachplaner.

„Vor allem das Thema ,Flächenverfügbarkeit‘ ist gegenwärtig viel diskutiert und Aufhänger der Schlagzeilen“, sagt Marijke Noy, seit Anfang April zuständig für den Bereich Kommunikation und Marketing. „Hierbei ist die Unterscheidung zwischen den wesentlichen Daueranlagen und ergänzenden, temporären Erweiterungsflächen zu beachten.“ Inhalt des Planungswettbewerbs sind ausschließlich die Daueranlagen, also die Flächen, die auch nach 2029 bestehen bleiben und nicht zurück gebaut werden. Alle hierfür – schon in der Bewerbungsphase benannten – relevanten Areale befinden sich in städtischem Eigentum. Auf dem vorhandenen Gelände können alle Themen für eine erfolgreiche Landesgartenschau problemlos dargestellt werden.

Es ist richtig, dass in der Bewerbungsphase Felder ins Auge gefasst wurden, die heute nicht mehr Bestandteil der Planungen sind. Sowohl in der Bewerbungsbroschüre als auch bei der Begehung mit der Bewertungskommission wurde transparent dargestellt, dass sich diese Flächen in Privateigentum befinden. Wie zwischenzeitlich bekannt ist, konnte über die Verpachtung dieser Flächen trotz vielversprechender Vorgespräche mit dem privaten Eigentümer in den konkreten Verhandlungen keine Einigung erzielt werden.

Die betroffenen Flächen wären aufgrund ihrer nur temporären Nutzbarkeit ohnehin nicht Teil des Planungswettbewerbs gewesen. Sie waren für die Umsetzung von Themengärten und zur großflächigen Präsentation der (experimentellen) Landwirtschaft angedacht. Für die Umsetzung von Themengärten hat sich nach Vorlage eines Bodengutachtens rund um das ehemalige Hallenbad die Chance ergeben, die umliegenden Flächen im Rahmen der Landesgartenschau zu entwickeln. Auch diese Flächen befinden sich in städtischem Eigentum. Der Vorteil: Die dann dauerhaft aufbereiteten Anlagen können von den Bürgerinnen und Bürgern über den Zeitraum der Landesgartenschau hinaus genutzt werden. In zentraler, naturnaher Lage – mit direktem Zugang zum Wasser sowie schöner Szenerie mit Blick auf die Schwanenburg – bringt das städtische Flurstück beste Voraussetzungen für den Aufbau öffentlicher Gartenstrukturen mit. Überdies sollen auch bereits bestehende städtische Parkanlagen einbezogen und aufgewertet werden.

Die Daueranlagen der Landesgartenschau in Kleve erfüllen mit einer Gesamtfläche von 23 Hektar alle Anforderungen an Landesgartenschauen in NRW. Die Ausstellungsfläche wird durch zusätzliche, temporär genutzte Flächen noch wesentlich größer ausfallen. Heinrich Sperling, Prokurist und wichtiger Berater der gGmbH mit langjähriger Erfahrung im Bereich Landesgartenschauen sagt hierzu: „Der Erfolg einer Landesgartenschau ist überdies nicht von der Größe der Veranstaltungsfläche abhängig. Ausschlaggebend sind die inhaltliche Qualität und die Präsentation der Ausstellungselemente. Die Landesgartenschau in Kleve hat alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Veranstaltung.“

Eine aktuelle Karte der verfügbaren Flächen wurde dem Rat der Stadt Kleve am 2. April vorgestellt. Grafik: Stadt Kleve