Werner Osterkamp soll für ein Stück Bürgersteig an der Emmericher Straße Gebühren an den Deichverband zahlen. NN-Foto: vs
11. März 2025 · Kleve

„Es geht ums Prinzip“

Klever soll Gebühren an den Deichverband zahlen – für einen Bürgersteig

KELLEN. „Wahrscheinlich stehe ich schon mit einem Bein im Knast“, sagt Werner Osterkamp. Ganz eventuell schaut auch nur ein Gerichtsvollzieher vorbei... Machen wir uns doch mal Gedanken zum Thema Bürgersteig.

Die rechtlichen Grundlagen für Bürgersteige finden sich im deutschen Straßenverkehrsrecht, insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung, in den Landesstraßengesetzen und in weiteren Regelungen, wie der Straßenbaunorm. Gemäß Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung ist der Bürgersteig für die „Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs erforderlich und dient der Trennung von Fahrzeugen und Fußgängern“. Errichtung, Unterhalt und Instandhaltung obliegen grundsätzlich der öffentlichen Hand, also den Gemeinden oder Städten als Straßenbaulastträger. So viel zu den Grundlagen. Nun zu Werner Osterkamp und seiner Befürchtung, mit einem Bein im Knast zu stehen. Grund dafür sind ausstehende Zahlungen an den Deichverband Xanten-Kleve, fällig am 21. März und am 15. August, die Osterkamp nicht zahlen möchte. Insgesamt geht es um 42,93 Euro, Beiträge und Gebühren für eine bebaute Fläche, rückwirkend für drei Jahre, die sich im Besitz von Osterkamp befindet – bebaut hat er die Fläche allerdings nicht und genutzt wird sie von ihm höchstens mal im Vorbeigehen und nie exklusiv. Es handelt sich nämlich um einen Bürgersteig. Gebaut hat den die Stadt Kleve. Das war, laut Auskunft des Katasteramts des Kreis Kleve, in den Jahren 1966/67. Damals wurde, im Zusammenhang mit der anstehenden Verbreiterung der Emmericher Straße, aus dem schmalen Streifen ein eigenes Flurstück. Und seit dieser Zeit dient die 48 Quadratmeter große Fläche ihrem ureigensten Zweck, eben der „Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs“. „Meine Mutter hat damals schon in Düsseldorf gewohnt und das nicht wirklich mitbekommen“, sagt Osterkamp, der seit einigen Jahren wieder in Kleve lebt. Genau genommen wohnt er einige hundert Meter weiter, in seinem Elternhaus. Als seine Mutter vor vier Jahren verstorben ist, zahlte er seine Geschwister aus und übernahm das Flurstück, das im Finanzverwaltungs- und Liegenschaftsamt der Stadt Kleve unter „Gehwegfläche“ firmiert. Erst im Jahr 2005 erkundigte sich Gertrud Osterkamp schriftlich nach dem besagten Flurstück. „Damals bot man ihr an, die Fläche zu einem Kaufpreis von 60 Euro pro Quadratmeter zu erwerben“, fand ihr Sohn nun im Zuge seiner Recherchen heraus. Für diesen Preis mochte Gertrud Osterkamp das triste Gehwegplattenensemble allerdings nicht veräußern. Auch der von ihr vorgeschlagene Tausch mit einer rückwärtig gelegenen Grünfläche des benachbarten Finanzamtes (diese Fläche gehörte einst ebenfalls der Familie) wurde von Seiten der Stadt abgelehnt. „Gute Nachrichten: Die Grundstücke in Kleve werden billiger“, setzt Osterkamp dieser Tage auf Galgenhumor. Dabei hat er es schwarz auf weiß: Vor wenigen Tagen bot ihm die Stadt erneut an, das besagte Flurstück zu erwerben. Allerdings ist der Quadratmeterpreis in den letzten 20 Jahren auf 40 Euro gesunken. Immerhin bietet die Stadt noch an, die Kosten für den Notar zu übernehmen... „Da behalte ich den Bürgersteig lieber“, sagt Osterkamp. Zumal er ansonsten auch wenig Ärger damit hat. Nur eben die Gebühren vom Deichverband, die mag er nicht zahlen. Schließlich sei der Bürgersteig (das liegt in der Natur der Sache) öffentlich und die Stadt zahle auch keine Miete, mit der man dann diese Gebühren begleichen könnte. „Meine Mutter hat nie einen entsprechenden Bescheid bekommen“, weiß Osterkamp, dass die jüngsten Forderungen im Zusammenhang mit der Erbschaft stehen. „Natürlich geht es mir nicht um die 42,93 Euro“, gibt Osterkamp zu: „Es geht schlichtweg um mein ganz persönliches Rechtsempfinden und darum, dass ich für einen Bürgersteig Gebühren zahlen soll.“ Anders sieht er das mit Blick auf sein Wohnhaus. „Da zahle ich natürlich die Gebühren“, sagt er. Allerdings laufen bei ihm auch nicht den ganzen Tag fremde Leute durchs Wohnzimmer, die von A nach B wollen. Die Stadt sieht sich jedenfalls nicht in der Pflicht und beim Deichverband hat Osterkamp auch nachgefragt: „Die sagen, aus der Nummer käme ich nicht raus.“ Nicht zuständig sieht sich auch die Firma, die das Grundstück „hinter“ dem Bürgersteig auf Erbpachtbasis von den Osterkamps erworben hat. Nun ist guter Rat teuer und die Fronten scheinen geklärt. „Ich könnte vielleicht eine kleine Mautstelle aufmachen oder einen Spendenaufruf starten“, findet Werner Osterkamp, dass man es eigentlich nur mit Sarkasmus nehmen kann. „Trotzdem finde ich es total ärgerlich und weiß auch nicht, ob ich den Abschlag zum 21. März zahlen werde“, sagt er. Rechtliche Schritte mag er wegen des Bürgersteigs eigentlich nicht einleiten. „Es geht ums Prinzip“, stellt er klar, dass die Bürgersteiggate-Affäre für ihn noch nicht beendet ist.

Die Stadt möchte sich dazu nicht äußern. „Grundstücksangelegenheiten werden grundsätzlich nicht öffentlich kommentiert“, teilt ein Sprecher mit. Man werde aber auf Werner Osterkamp zugehen, um offene Fragen und Probleme zu klären.

Werner Osterkamp soll für ein Stück Bürgersteig an der Emmericher Straße Gebühren an den Deichverband zahlen. NN-Foto: vs