Emmerich: Osterfeuer jetzt anmelden
Online-Anmeldung der schnellste Weg – Stadt informiert über Vorschriften
EMMERICH. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Vereine und Privatleute bis Freitag, 20. März, ihr Osterfeuer anmelden müssen. Das kann jederzeit unter www.emmerich.de passieren, dort ist unter dem Stichwort „Osterfeuer“ ein entsprechendes Online-Formular freigeschaltet.
Grundsätzlich ist wichtig, dass Osterfeuer ausschließlich im Zeitraum von Karsamstag, 4., bis Ostermontag, 6. April, erlaubt sind. Durch das Feuer dürfen die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht gefährdet werden. Um das sicherzustellen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden: Unter anderem darf das Feuer nicht höher als 3,50 Meter sein, es muss ständig von zwei Personen beaufsichtigt werden und ein Sicherheitsabstand zu Nachbargebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen eingehalten werden. Außerdem dürfen nur pflanzliche Grünabfälle verbrannt werden. Behandeltes Holz, Autoreifen und andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auf der Internetseite steht auch ein Merkblatt mit allen Informationen rund um die Durchführung von Osterfeuern zum Download bereit. Die Online-Anmeldung für das Osterfeuer ist zwar der einfachste Weg, aber es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich an der Information im Rathaus ein entsprechendes Formular abzuholen und das dann ausgefüllt zurückzuschicken. Für sämtliche Fragen zum Thema Osterfeuer steht Gabi Tebaay vom Fachbereich Bürgerservice und Ordnung unter Telefon 02822/751612 bereit.
An der Information im Rathaus können Osterfeuer weiterhin angemeldet werden. NN-Foto: Michael Bühs