Einschränkungen an Rosenmontag
2. März 2025 · Niederrhein

Einschränkungen an Rosenmontag

Auf der Strecke RE 10

NIEDERRHEIN. Ein unbesetztes Stellwerk der Deutschen Bahn sorgt an Rosenmontag für erhebliche Einschränkungen im Zugverkehr des RE 10. Von 4:30 bis 9:00 Uhr sowie von 19 bis 01 Uhr enden und beginnen die Züge aus Kleve in Nieukerk. Aus Richtung Düsseldorf verkehren die Züge nur bis Krefeld. Die Folge sind Teilausfälle zwischen Nieukerk und Krefeld. Da die Infrastruktur für den Eisenbahnverkehr auf der Strecke des RE 10 im Verantwortungsbereich der DB InfraGO liegt, hat die RheinRuhrBahn keinen Einfluss auf die Besetzung der Stellwerke. Um die Auswirkungen für Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, hat die RheinRuhrBahn kurzfristig einen Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Krefeld und Nieukerk für den Morgenverkehr organisiert. Der bereits im Vorfeld aufgrund einer Baumaßnahme der Deutschen Bahn geplante Schienenersatzverkehr zwischen Düsseldorf und Kempen ab 21 Uhr bleibt bestehen. Da der Streckenabschnitt zwischen Krefeld und Nieukerk jedoch bereits ab 19 Uhr nicht mehr befahrbar ist, arbeitet die RheinRuhrBahn mit Hochdruck daran, den Ersatzverkehr vorzeitig starten zu lassen und bis Nieukerk zu verlängern. Weitere Informationen finden Fahrgäste zeitnah unter www.zuginfo.nrw oder www. rhein-ruhr-bahn.de