Einigung zum Schutz von Seeadler und Rotmilan
6. Februar 2026 · Kleve

Einigung zum Schutz von Seeadler und Rotmilan

Nabu NRW und USK schließen Vergleich zur Windenergieanlage

KLEVE. Das Windrad auf Salmorth darf gebaut werden – unter Berücksichtigung des Schutzes von Seeadler, Rotmilan und Schwarzmilan. Zudem tragen die Umweltbetriebe Stadt Kleve (USK), zukünftig jährlich mit einer finanziellen Unterstützung aus den Erträgen der Windenergieanlage (WEA) zur Entwicklung von Flächen im EU-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ bei, so die gestrige Vereinbarung zwischen Nabu und USK vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

„Eine Einigung im Sinne des Artenschutzes, konnten wir so doch das Risiko für gefährdete Vogelarten weitestgehend reduzieren und die Gefahr für den Vogelschutz am „Unteren Niederrhein“ abmildern“, erklärte Susanne Wangert, stellvertretende Vorsitzende des Nabu Nordrhein-Westfalen. So wird mit Inbetriebnahme der Windenergieanlage ein Anti-Kollisions-System am Turm der WEA angebracht, das bei Sichtung des Seeadlers, des Rotmilans und des Schwarzmilans umgehend die WEA in den Trudelbetrieb versetzt und damit das Risiko für Greifvögel weitgehend reduziert. „Wir sehen hier eine Basis für eine künftige gute Zusammenarbeit des Naturschutzes mit den Umweltbetrieben Kleve“, so Monika Hertel, Vorsitzende des Nabu Kreis Kleve weiter.

„Wir haben eine Lösung gefunden, die allen Seiten gerecht wird und können nun rechtssicher die Windenergieanlage auf der Kläranlage bauen“, freut sich USK-Vorstand Karsten Koppetsch. Bürgermeister Markus Dahmen und Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Klaus Keysers, die ebenfalls zum Gerichtstermin in Münster anwesend waren, freuten sich ebenfalls über diese Einigung: „Ein guter Tag für Kleve und die Klimaschutzziele der Stadt Kleve“, sind sich beide einig.

Der Nabu Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Genehmigung einer Windenergieanlage der USK durch das Land NRW in einer Enklave des EU-Vogelschutzgebietes auf Salmorth vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt. Der Nabu sah eine Verletzung der Europäischen Regelungen zur FFH- und zur Vogelschutzrichtlinie - insbesondere der Schutz von arktischen Wildgänsen, Wiesenvögeln und Seeadlern sei am Standort Salmorth nicht mehr gewährleistet. Vor Gericht schlossen beide Parteien gestern nun einen Vergleich.