Einbahnstraße am Reeser Markt
Regelungen wegen Gebäudeabriss ab voraussichtlich 28. Juli
REES. Aufgrund des Abrisses des Gebäudes der ehemaligen Bäckerei Terhorst an der Ecke Rheinstraße und Markt in Rees erfolgt laut verkehrsrechtlicher Anordnung des Kreises Kleve die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung ab der Kreuzung in Richtung Rathaus bis zur Einfahrt evangelischen Kirche ab voraussichtlich Montag, 28. Juli, bis Ende September. Für Radfahrer bleibt die Straße in beide Richtungen befahrbar. Auf der Rheinstraße kommt es zu einer Durchfahrtsverengung. Die Abrissmaßnahme soll bis zur Reeser Kirmes abgeschlossen sein, so dass diese planmäßig stattfinden kann. Der Reeser Wochenmarkt und der Feierabendmarkt sind nicht betroffen.
Die Einbahnstraßenregelung am Reeser Markt soll bis Ende September bleiben. Foto: privat