Bundespolizei stoppt Gesuchten auf E- Scooter in Herongen
HERONGEN. Am frühen Abend des 2. Oktober 2024 kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen der seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende in Herongen. Der Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges (E-Scooter) wurde durch die Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl gesucht. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht München wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro sowie ersatzweise 50 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin wurde der 33-jährige Pole von den Staatsanwaltschaften Krefeld und Braunschweig mit Aufenthaltsermittlungen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht. Zudem hatte das Straßenverkehrsamt Viersen die Sicherstellung seines Führerscheins angeordnet.
Der Mann konnte die Geldstrafe bei der Bundespolizei nicht zahlen. Daraufhin brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt. Da das von ihm im öffentlichen Verkehrsraum genutzte Elektrokleinstfahrzeug nicht versichert war, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.