Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Grafik: Kreis Kleve
26. Januar 2026 · Kranenburg

Ausbruch der Geflügelpest in Kranenburg

Kreis Kleve erlässt eine Allgemeinverfügung, die ab Dienstag gilt

KRANENBURG. In einer gewerblichen Putenhaltung in Kranenburg wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Die Tiere mussten mit schwerwiegenden Symptomen getötet werden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war. Die Geflügelpest (H5N1) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, deren Ausbruch innerhalb kürzester Zeit großes Tierleid verursacht und oft tödlich endet. Dies verursacht auch immense wirtschaftliche Folgen für die Geflügelbetriebe.

Nach der offiziellen Bestätigung durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat der Kreis Kleve am heutigen Montag, 26. Januar, eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 27. Januar, in Kraft tritt. Diese ist auf www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen unter der laufenden Nummer „Geflügelpest 2026-008“ zu finden. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet.

Neben der allgemeinen Stallpflicht im gesamten Kreisgebiet gelten in beiden Sperrzonen zusätzliche Maßnahmen. So dürfen beispielsweise gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen.

Für den Ende vergangener Woche gemeldeten Ausbruch der Geflügelpest in Goch liegt nun ebenfalls der positive Befund des FLI vor. Der Kreis Kleve hatte bereits – wie gemeldet – eine vorläufige Sperrzone eingerichtet. Diese wird nun aufgehoben und durch eine Schutz- und eine Überwachungszone ersetzt. Dazu hat der Kreis Kleve ebenfalls eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 27. Januar, in Kraft tritt. Wenn in einem Geflügelbestand ernstzunehmende Anzeichen für Geflügelpest auftreten, müssen die Behörden sehr schnell handeln. Die Krankheit kann sich innerhalb kurzer Zeit stark ausbreiten und auch andere Betriebe gefährden. In bestimmten Situationen ist es notwendig, die Tiere bereits im so genannten „Verdachtsfall“ zu töten.

Ein solcher „Verdachtsfall“ liegt vor, wenn Tiere typische Symptome zeigen und/oder ein erster Laborbefund ebenfalls bereits vorliegt und lediglich die finale Bestätigung durch das bundesweite Referenzlabor (FLI) noch aussteht. Die Tötung geschieht folglich nicht leichtfertig. Diese Präventivmaßnahme soll verhindern, dass sich ein möglicher Ausbruch weiterverbreitet und dadurch noch mehr Tiere leiden oder sterben. Betroffene Tiere leiden in der Regel unter schwerer Atemnot, inneren Blutungen und können kaum noch stehen. Die „Präventivtötung bei Verdacht“ soll eben dieses massive Leiden verhindern.

Der Kreis Kleve hat für Fragen rund um die Geflügelpest eine Telefon-Hotline eingerichtet. Diese ist unter der Rufnummer 02821/ 8599451 zu erreichen – montags bis donnerstags 9 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Eine Auflistung aller bestätigen Ausbrüche, Informationen zu getroffenen Maßnahmen und Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen hat der Kreis Kleve online unter www.kreis-kleve.de/geflügelpest zusammengestellt. Zudem finden sich auf der Homepage unter „Aktuelle Themen ‒ Geflügelpest“ auch Informationen zur Jagdausübung in Zeiten erhöhter Geflügelpestgefahr. Hier stehen außerdem Online-Formulare für die Meldung toter Vögel sowie von Verstößen gegen die Stallpflicht zur Verfügung. Die Auflistung der entsprechenden Allgemeinverfügungen gibt es auch unter www.kreis-kleve.de/Bekanntmachungen.

Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Grafik: Kreis Kleve