Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende
9. Dezember 2025 · Kevelaer

Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende

Verschiebung der Abstimmung beantragt

KEVELAER. In der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde unter TOP 7 über den KBV-Antrag zur Reduzierung der Aufwandsentschädigung für acht Ausschussvorsitzende ab Januar 2026 diskutiert. Während Bündnis 90/Grüne den Antrag unterstützten, sahen das die SPD und FDP anders.

Die CDU beantragte aufgrund zusätzlichen Beratungsbedarfs eine Verschiebung der Abstimmung in die Ratssitzung am 16. Dezember. Die erforderliche Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts bedeutet unter anderem auch die Reduzierung freiwilliger städtischer Leistungen.

Bei der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende handelt es sich zwar um eine Landesverordnung, die jedoch flexibel mit einer Zweidrittelmehrheit des Rates gehandhabt werden kann. Wird dem Antrag der KBV entsprochen, bedeutet dies eine Einsparung von 23.000 Euro jährlich. Dieser Betrag entspricht im Übrigen der geplanten Mehrbelastung der Kevelaer Vereine ab dem kommenden Jahr. Die Einsparung könnte daher auch genutzt werden, um die Mehrbelastung der Vereine und eine eventuelle Beitragserhöhung für die Mitglieder zu vermeiden und damit die wichtige Arbeit der Vereine, gerade im Jugendbereich, zu unterstützen.