Absolutes Halteverbot an der Moerser Straße in Kerken
So sollen Rettungswege dauerhaft frei bleiben
KERKEN. Nach mehreren Bürgerbeschwerden in Verbindung mit der Verkehrsführung beziehungsweise dem Verkehrsverhalten auf der Moerser Straße in Aldekerk, hat sich das zuständige Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve die Situation vor Ort angesehen und gleichzeitig eine Test-Befahrung mit einem Feuerwehrfahrzeug veranlasst.
Im Ergebnis dieser Befahrung stand dem Rettungsfahrzeug der Feuerwehr – bei gleichzeitig am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen – an keiner Stelle die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern zur Verfügung. Eine – wie im Einsatzfall zwingend notwendige – gefahrlose und zügige Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen und Rettungswagen ist somit nicht gegeben, muss aber unbedingt sichergestellt werden, um Brand- und Unfallorte so schnell wie möglich zu erreichen und die notwendige Hilfe leisten zu können.
Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve angeordnet, die Moerser Straße beidseitig mit einem absoluten Haltverbot zu belegen.
Der Bauhof der Gemeinde Kerken wurde beauftragt, die entsprechende Beschilderung in der Zeit von Montag, 7. bis Freitag, 11. April aufzustellen. Das beidseitige absolute Halteverbot gilt dann ab Dienstag, den 15. April. Die Einhaltung des Halteverbots wird die Gemeinde Kerken verstärkt kontrollieren.