KEVELAER. Osterfeuer dürfen in Kevelaer am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag ausgerichtet werden und müssen dem Ordnungsamt spätestens bis zum Freitag, 23. März, schriftlich mitgeteilt werden (Formulare im Internet unter www.kevelaer.de – unter der Rubrik Stadt & Rathaus – Bürgerservice – Formulare – „Anzeige Brauchtumsfeuer”). Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Holzhaufen müssen unmittelbar vor dem Anzünden umgeschichtet werden. Weitere Auskünfte sind telefonisch beim Ordnungsamt unter Telefon 02832/122-403 oder -423 erhältlich.