Osterfeuer bei der Stadt anmelden

KEVELAER. Osterfeuer dürfen in Kevelaer am Ostersamstag, Ostersonntag oder Ostermontag ausgerichtet werden und müssen dem Ordnungsamt spätestens bis zum Freitag, 23. März, schriftlich mitgeteilt werden (Formulare im Internet unter www.kevelaer.de – unter der Rubrik Stadt & Rathaus – Bürgerservice – Formulare – „Anzeige Brauchtumsfeuer”). Es dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Holzhaufen müssen unmittelbar vor dem Anzünden umgeschichtet werden. Weitere Auskünfte sind telefonisch beim Ordnungsamt unter Telefon 02832/122-403 oder -423 erhältlich.

 

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