Nein, ukrainische Geflüchtete erhalten nicht 688 Euro Kindergeld pro Kind

Laut Beiträgen in Sozialen Netzwerken sei das Kindergeld für ukrainische Geflüchtete auf 688 Euro pro Kind erhöht worden. Das stimmt nicht, das Kindergeld in Deutschland beträgt einheitlich für jedes Kind 250 Euro pro Monat.

„Nicht mal ich bekomme so viel als deutscher Staatsbürger“, kommentiert ein Nutzer ein Tiktok-Video, das knapp eine halbe Million Aufrufe verzeichnet. Darin wird behauptet, das Kindergeld für ukrainische Geflüchtete sei durch einen neuen Beschluss pro Kind auf 688 Euro erhöht worden. „Das wäre unverschämt“, heißt es in den Kommentaren.

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Der Account, der das Video verbreitet, liefert trotz mehrfacher Nachfrage in den Kommentaren keine Quelle für seine Behauptung. Auch wir konnten keine Belege für die genannte Summe finden.

Bei den Beiträgen in Sozialen Netzwerken handele es sich „klar um eine Falschmeldung“, schrieb Olga Schwalbe von der Bundesagentur für Arbeit CORRECTIV.Faktencheck per E-Mail. Die Familienkasse, die zur Bundesagentur für Arbeit gehört, zahle seit dem 1. Januar 2023 „250 Euro pro Kind und Monat“.

Auch das Bundesfinanzministerium, das für das Kindergeld zuständig ist, schrieb: „​​Ein Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 688 Euro pro Kind im Monat ist im deutschen Recht nicht vorgesehen.“ Das Kindergeld sei einheitlich für jedes Kind im Einkommensteuergesetz geregelt. Dort steht – wie auch im Bundeskindergeldgesetz – der Betrag von 250 Euro pro Monat pro Kind.

Behauptungen wie diese sind kein Einzelfall: CORRECTIV.Faktencheck berichtete mehrfach über Falschbehauptungen im Netz, die Stimmung gegen Geflüchtete machen sollen. Darin ging es beispielsweise um Sozialleistungen, wie etwa das Bürgergeld oder einen angeblichen Bonus beim Jobcenter.

Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Kindergeld

Wie das Bundesfamilienministerium und die Bundesagentur für Arbeit auf ihren Webseiten erklären, können Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, unter folgenden Bedingungen Kindergeld erhalten: Der antragstellende Elternteil hat eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate umfasst und hält sich in Deutschland auf. Auch das Kind muss sich in Deutschland, einem EU-Mitglied, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.

Kein Kindergeld gibt es, wenn vergleichbare Leistungen, zum Beispiel aus dem Ausland, schon bezogen werden.

Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reiche, könnten zusätzlich Anspruch auf Kinderzuschlag haben, schreibt Schwalbe von der Bundesagentur für Arbeit. „Dieser beträgt bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt.“ Selbst mit dem Kinderzuschlag, der allen Leistungsberechtigten in Deutschland zusteht, kann man demnach maximal auf 500 Euro pro Kind pro Monat kommen.

Fazit: Es handelt sich um eine Falschmeldung. Aus der Ukraine geflüchtete Eltern erhalten genauso viel Kindergeld in Deutschland wie alle anderen auch, nämlich 250 Euro pro Kind.

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