NIEDERRHEIN. Sich schon im Vorfeld mit dem eigenen Tod und der eigenen Bestattung auseinanderzusetzen, ist für viele ein Tabuthema. Warum es dennoch gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge gibt und die Hemmschwelle gar nicht so groß sein sollte, erklären Thorben Kamps und Julia Nolden vom Bestattungshaus Kamps in Kevelaer.

Wer sichergehen möchte, dass die Wünsche rund um die eigene Bestattung umgesetzt werden, sollte rechtzeitig Vorkehrungen treffen, solange das noch selbstbestimmt möglich ist. Ein anderer großer Punkt sei dabei auch die Entlastung der Angehörigen, erläutert Julia Nolden – im besten Fall sowohl in finanzieller wie auch planerischer Hinsicht. „Sie müssen dann nicht mehr die schwierigen Entscheidungen treffen. Ist das meiste bereits geregelt, haben die Angehörigen mehr Zeit für die Trauerarbeit.“

-Anzeige-

Die Bestattung planen

Bestattungsvorsorge
Bestatter können helfen, die eigenen Bestattungswünsche für die Zukunft festzuhalten.

Wagt man den Schritt, sich der Bestattungsvorsorge anzunehmen, kann man das zum einen hinsichtlich der inhaltlichen Planung der Bestattung tun. Wie detailliert man sie im Vorfeld festlegen möchte, ist ganz individuell. Punkte gibt es jedenfalls viele: die Bestattungsart, das Sarg- oder Urnenmodell, welcher Friedhof, Grabart, -stein und -pflege, in welchem Rahmen Trauerfeier und Beisetzung stattfinden sollten, welche Musik gespielt wird, der Blumenschmuck oder auch das Café für den Leichenschmaus. Festlegen kann man zum Beispiel sogar die eigene Traueranzeige.

Zwar gibt es für einen Überblick viele „Checklisten“ im Internet und die Wünsche kann man auch zu Hause schriftlich festhalten – das ist aber nicht die verbindlichste oder sicherste Option. Julia Nolden und Thorben Kamps raten stattdessen zu einem kostenfreien Gespräch mit einem Bestatter. Nicht nur, um zu klären, was man selbst planen möchte und was die Angehörigen für die Beerdigung planen sollen, sondern auch, um die tatsächliche Umsetzung der Wünsche besser abzusichern und zu erfahren, was überhaupt möglich ist. Für das Verstreuen der Asche in NRW gibt es zum Beispiel Vorschriften, über die ein Gespräch mit Experten am besten aufklären kann.

Schon durch ein zwangloses Vorgespräch und einen dadurch möglichen Bestattungsvertrag kann Näheres festgelegt werden. Dieser Vertrag ist jederzeit änderbar. So hätten die Angehörigen im Trauerfall zudem einen Ansprechpartner, der mit den Wünschen des Verstorbenen vertraut sei, erläutert Thorben Kamps.

Es ist auch möglich, einen Bestattungsvertrag ohne eine dazugehörige Finanzierung aufzusetzen. Eine frühzeitige finanzielle Absicherung entlastet jedoch die Angehörigen und gewährleistet, dass die eigenen Wünsche am Ende auch wirklich umgesetzt werden können.

Die Optionen zur Finanzierung

Zwar kann man das Geld auf herkömmliche Weise beiseitelegen, damit ist es aber nicht vor anderweitigen Zugriffen geschützt, zum Beispiel vom Sozialamt, wenn der Pflegefall eintritt. Wer das Geld zweckbestimmt und geschützt beiseitelegen möchte, hat zwei Möglichkeiten. Im Zuge eines Gesprächs können Bestatter dafür Kostenvoranschläge erstellen, denn je nach Wünschen fallen die Kosten ganz unterschiedlich aus.

Da wäre einmal die Einzahlung auf ein Treuhandkonto – einmalig oder auch in Raten. Dabei sollte man auch etwas Puffer einrechnen: „Bestatter haben keinen Einfluss auf die Fremdgebühren und ihre Entwicklung über die Jahre“, erwähnt Julia Nolden. Im Sterbefall setzen die Bestatter dann die zuvor festgehaltenen Wünsche mit dem eingezahlten Geld um. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung bestimmter Details nicht mehr notwendig sein, wird das übrigbleibende Geld an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Alternativ gibt es dann noch die Sterbegeldversicherung, bei der man in der Regel kleinere Summen über einen festgelegten Zeitraum einzahlt, bis die mit dem Versicherer vereinbarte Summe erreicht ist. Entscheidet man sich hierfür, sollte man jedoch frühzeitig mit der Vorsorge beginnen, nicht erst im hochbetagten Alter. „Da sollte man am besten mit seinem Versicherungsvertreter des Vertrauens sprechen“, sagt Julia Nolden.

2. Möglichkeit: Sterbegeldversicherung

Bei der Sterbegeldversicherung läuft das sogenannte „Bezugsrecht“ (für die Auszahlung im Todesfall) anfangs in der Regel auf die Angehörigen, allerdings kann man es im Rahmen eines Vorsorgevertrags auch einem Bestatter im Todesfall zusprechen. Dieser kann dann mit dem Geld die festgelegten Wünsche gesichert umsetzen. „Oft entlastet das die Angehörigen, weil der Bestatter alles direkt über sich regeln kann“, sagen Julia Nolden und Thorben Kamps. Bleibt ein Restbetrag, wird dieser auch hierbei ausgezahlt.

Kamps und Nolden wissen um die teils sehr große Hemmschwelle, wenn es um die Planung der eigenen Bestattung geht. Aber: „Es handelt sich um ein unverbindliches Gespräch und eine gute Gelegenheit, erste Fragen zu stellen.“ Ob man sich danach für einen Vertrag entscheidet, um einen Kostenvoranschlag bittet oder einfach offene Fragen klärt: „Man entscheidet selbst, wie es weitergeht“, betont Julia Nolden.

Vorheriger ArtikelUnfallkommission beschließt Änderung der Vorfahrt
Nächster ArtikelKevin allein zuhaus oder: Solo für Paatz