Prinz Frank I. ist am Ziel: Er hat den Kevelaerer Rathausschlüssel erobert. NN-Foto: Gerhard Seybert

KEVELAER. In diesem Jahr gibt es wieder buntes Karnevalstreiben und laute Discomusik am Rosenmontag, 20. Februar. Um 14.11 Uhr beginnt der Karnevalszug in Kevelaer. Im Anschluss startet im Konzert- und Bühnenhaus die Jugenddisco für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren.
Die Eintrittskarten für die Jugenddisco sind im Vorverkauf im Rathaus in der Tourist Information erhältlich oder am Rosenmontag an der Tageskasse im Konzert- und Bühnenhaus für jeweils 3,50 Euro. Die Jugenddisco beginnt um 16 Uhr. Alle Jugendlichen im Alter ab 14 Jahren können bis zum Ende der Veranstaltung um 23 Uhr mitfeiern. Bitte am Rosenmontag unbedingt einen Ausweis mitbringen, denn der Einlass ist nur mit gültigen Ausweispapieren möglich. Die Bewirtung übernimmt Torsten Pauli mit seinem Team und versorgt die Feiernden mit Getränken ab 1,50 Euro und Party-Snacks zu kleinen Preisen. DJ Maddis liefert den richtigen Karnevals-Sound für die Fete. Das Technik-Team des Konzert- und Bühnenhauses rundet alles mit einer passenden Licht-Show ab. Viele Hundert kostümierte Jugendliche haben in den zurückliegenden Jahren den geschützten Partybereich der Jugenddisco genutzt, um mit Freunden und anderen Jugendlichen friedlich zu feiern. Sie zeigen damit dem „Koma-Saufen“ an Karneval die Rote-Karte.
Der Rosenmontags-Umzug kehrt zur Auflösung wieder zum Europaplatz zurückkehren, das ist bitte bei der Anreise und Abreise berücksichtigen. Der Peter-Plümpe-Platz steht während der Karnevalstage als Parkfläche zur Verfügung.
Zahlreiche Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern und Bereichen der Wallfahrtsstadt Kevelaer sind mit der Polizei im Einsatz, um zusammen mit den Sanitäts- und Sicherheitsdiensten während der Hauptkarnevalstage einen vernetzten Jugendschutz zu gewährleisten und die ehrenamtlichen Organisatoren der Karnevalszüge zu unterstützen.
Im Straßenkarneval gehört Glasbruch zu den Unfallrisiken Nummer 1. Deshalb gilt in vielen Karnevalshochburgen an den Tagen ein Glasverbot in bestimmten Zonen. Soweit soll es in der Wallfahrtsstadt Kevelaer nicht kommen. Dennoch sind sich die Polizei, das Ordnungsamt und die Karnevalsvereine einig: Wir haben „Mehr Spaß ohne Glas!“. Um das Unfallrisiko und die Zahl der kleinen und großen Jecken, die sich daran verletzen, so gering wie möglich zu halten, müssen die wilde Entsorgung von Glasflaschen, Gläsern und der Glasbruch im Straßenkarneval eingedämmt werden. Zudem wird an die Erwachsenen und alle Karnevalsbegeisterte appelliert, keine Spirituosen und sonstigen alkoholhaltigen Getränke an Kinder und Jugendliche auszuhändigen und besonders während des bunten Karnevalstreibens darauf zu achten. In der Karnevalszeit machen viele Kinder und Jugendliche ihre ersten Erfahrungen mit Alkohol und unterschätzen Wirkung und Gefahren. Alle Eltern und Erwachsene, die verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen, sind mit ihrem Verhalten Vorbilder und der beste Schutz für Kinder und Jugendliche, nicht nur an den kommenden Karnevalstagen. Ordnungsamt und Jugendamt weisen auf diesem Weg den Einzelhandel und alle Gewerbetreibenden auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hin – nicht nur jetzt in der 5. Jahreszeit. Die Abgabe von alkoholischen Getränken wie Schnaps, Likör, Whisky, Wodka, Alkopops, Mixgetränke wie Cola/Rum oder alkoholhaltige Lebensmittel wie Weinbrandbohnen an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Andere alkoholische Getränke (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und deren Verzehr darf unter 16-Jährigen nicht gestattet werden. Oft ist es nicht ganz einfach das Alter eines Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen richtig zu erkennen. Bei Unsicherheiten müssen sich Gewerbetreibende und Veranstalter den Ausweis zeigen lassen.

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