Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin im gesamten Kreis Kleve

KREIS KLEVE. Seit Mitte Dezember gilt im gesamten Kreisgebiet die Stallpflicht für Geflügel. Seitdem müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in den Stall. Diese Stallpflicht besteht unverändert sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände fort. Sie muss zwingend eingehalten werden. Verstöße werden geahndet. Im gesamten Bundesgebiet ist die allgemeine Tierseuchenlage weiterhin geprägt von Ausbrüchen der Geflügelpest und der noch andauernden kühlen Witterung. Deshalb ist aktuell eine Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve zur Aufstallungspflicht nicht möglich. Darüber hinaus appelliert die Veterinärabteilung des Kreises Kleve an alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, die „Biosicherheit“ einzuhalten, um die Tiere vor einem Viruseintrag aus der Natur oder aus anderen Haltungen zu schützen. Weitere Informationen und Vordrucke gibt es auf der Internetseite des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de / Suchbegriff: Geflügelpest).

Vorheriger ArtikelKarneval Straelen 2023
Nächster ArtikelEin Kochbuch mit Charakter