Ein Tod im fremden Land

Ein Paar gerät in Streit. Das soll es geben. Anlässe gibt es reichlich, wenn Menschen zusammen leben. Es geht dabei nicht um Nationalitäten. Gestritten wird überall.

Keine Deals

Was aber hier verhandelt wird, ist mehr als ein Streit: „Strafverhandlung gegen einen 23-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seiner Lebensgefährtin durch mehrere Tritte und Schläge so schwere Verletzungen zugefügt haben, dass diese an den Verletzungen verstarb.“
Es wird also um das Protokoll einer Entgleisung gehen. Das klingt angesichts einer toten jungen Frau vielleicht zu harmlos, aber wie soll man nennen, was passiert ist? Entgleitung vielleicht. Natürlich kann man von einer Körperverletzung mit Todesfolge sprechen. Der Angeklagte – er hat das mit seiner Verteidigerin besprochen – wird „zunächst keine Angaben machen“. Nicht zur Person. Nicht zur Sache. Nach Verlesung der Anklage bittet die Verteidigerin um ein Gespräch mit der Kammer und der Staatsanwaltschaft. Die Reaktion vom Richtertisch: kurz, knapp, eindeutig: „Die Schwurgerichtskammer macht keine Deals.“

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Unter vier Augen

Die Verteidigerin muss sich mit ihrem Mandanten besprechen. 30 Minuten Pause. Danach: Verlesung verschiedener Urteile aus dem Heimatland des Angeklagten. Danach: 20 Minuten Pause. Dann – fast 90 Minuten später – der erste Zeuge. Schnell stellt sich heraus: Es gibt keine direkten Zeugen der Tat. Man würde sich auch die Augen reiben, wenn einer das, was diesem Angeklagten vorgeworfen wird, öffentlich getan hätte. Aber: Auch das soll es geben. Manche Menschen sind aufs Wegsehen trainiert. Wenn einer seine Frau prügelt, scheinen sie zu denken, das sei eine private Angelegenheit. Häusliche Gewalt ist ein Delikt, das oft „unter vier Augen“ ausgetragen wird.
Der erste Zeuge berichtet, er und seine Kumpels seien auf der Straße von einem Mann angesprochen worden. Man solle den Notruf alarmieren, habe der gesagt. „Der Typ sprach ein bisschen Deutsch und ein bisschen Englisch“, erinnert sich der Zeuge, der dann ins Haus ging – in die erste Etage. „Da stand eine Tür offen. Da sind wir rein. Da lag eine Frau auf dem Bett. Sie lag auf dem Rücken. Sie atmete schwer. Sie war voll angezogen und nicht zugedeckt. Wunden waren nicht erkennbar.“

Ein Ausweis

Der junge Mann, der den Zeugen und seine Kumpels angesprochen hat: wahrscheinlich war es der Angeklagte, aber „ich kann das nicht mit Sicherheit sagen“, gibt der Zeuge zu Protokoll. Der junge Mann sei hektisch gewesen. Wie in Panik. Dann sei er verschwunden und nicht zurückgekommen. „Vorher hat der uns noch einen Ausweis gegeben.“ Es war der Ausweis des Opfers. Später wird eine Notfallsanitäterin aussagen, die Hände der jungen Frau seien auf dem Bauch gefaltet gewesen. Im Zimmer: überall Wasser. „Da war alles feucht.“ Äußere Verletzungen habe das Opfer nicht gehabt. Es gab allerdings ein Hämatom am Auge. Nach ihren Erfahrungen passiere eine solche Verletzung nicht beim Fallen.Auch die Hämatome an den Armen der jungen Frau – sie zeigen sich erst später – ließen eher auf ein Festgehalten werden als auf ein Fallen schließen. Das habe ausgesehen, als sei da jemand „gepackt“ worden. „In der Wohnung standen Türen und Fenster offen.“ Das Opfer wird am Folgetag im Krankenhaus sterben.

Eine bekannte Geschichte

Im Krankenhaus wird festgestellt, dass es zu Blutungen im Hirn der jungen Frau gekommen sei und dass es freie Flüssigkeit im Bauchraum gegeben habe. Es folgen Zeugenaussagen der Nachbarn unterhalb der Wohnung. Das Haus – irgendwie eine rumänische Enklave. Die Bewohner: Angestellte einer niederländischen Firma. Alle arbeiten in einem niederländischen Schlachthof.  Das Szenario: irgendwie bekannt. Kontakt haben die Landsleute untereinander kaum. In der unteren Wohnung habe man oft hören können, dass es oben laut wurde. Einer der Zeugen hat gesehen, dass das spätere Opfer mal ein Hämatom am Auge hatte. Das soll öfter der Fall gewesen sein. „Aber das habe ich nur von Kollegen bei der Arbeit gehört.“

Keine Erinnerung

Der Angeklagte lässt über seine Verteidigerin mitteilen, er habe am Tag der Tat Gras und Crack geraucht. Er erinnere sich an nichts. Die Schwester des Angeklagten, die als direkte Verwandte nicht aussagen müsste, sagt aus. Sie schwört – niemand hat sie darum gebeten, „dass ich die Wahrheit sagen werde“. Sie war am Tattag in Rumänien – hat nur mit dem Bruder und dem Opfer telefoniert: Video Call. Ihr Bruder hat – es gab mehrere Gespräche – gesagt: „Ich habe sie geschubst. Sie ist ohnmächtig.“ Dann habe er der Schwester per Video-Call die Situation gezeigt. Das Herz der jungen Frau habe noch geschlagen. „Mein Bruder ist kein gewalttätiger Mensch“, sagt die Schwester. Es ist ihre Wohnung, in der die Tat sich ereignet hat. Drogen habe der Bruder nicht genommen. „Das hätte ich nicht erlaubt.“

Dauerfeuer

Die Aussage der Schwester: irgendwie eruptiv. Fast bekommt man Mitleid mit der Übersetzerin: Sie muss sich mit einem sprachlichen Dauerfeuer auseinandersetzen und dabeund i blitzschnell zum einen die Fragen des Vorsitzenden in die Sprache der Zeugin übersetzen, um gleich danach die Aussage der Zeugin simultan dem Gericht zu übersetzen. Höchstleistung.
Nach der Mittagspause: Der Notarzt, der am Tattag zum Tatort kam. Er spricht von schweren Hirnverletzungen, von freier Flüssigkeit im Bauchraum. Vorher hatte man schon aus der Anklageverlesung erfahren, dass die Flüssigkeit im Bauchraum von einem „Abriss im Aufhängeapparat des Blinddarms“ verursacht wurden.

“Der fühlt sich nicht gut”

Mittlerweile ist es 14.36 Uhr. Der Gerichtsmediziner soll sein Gutachten erstatten. Da bittet die Verteidigerin des Angeklagten, man möge ihren Mandanten untersuchen. „Der fühlt sich nicht gut.“ Drei Ärzte sind im Saal: der Notfallarzt, der Gerichtsmediziner und der psychiatrische Gutachter. Sie werden gebeten, eine Meinung abzugeben. Es stellt sich heraus: Der Angeklagte hat die Mittagspause nicht zur Nahrungsaufnahme genutzt. „Der müsste was essen“, heißt es. Das Gericht legt eine Pause ein. Nach der Pause verkündet der Vorsitzende, es könne nun weitergehen. „Die Ärzte haben gesagt: es geht.“

Aufgeschoben – nicht aufgehoben

Die Verteidigerin ist erstaunt: „Mit mir hat niemand gesprochen. Sie sehen doch: Meinem Mandanten geht es nicht gut.“ Der Angeklagte sagt – über die Dolmetscherin, dass er sich durcheinander fühle – sich nicht konzentrieren könne.
Verteidigerin: „Ich möchte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.“ Die Stimmung im Gerichtssaal: gereizt. „Ich möchte, dass Sie ins Protokoll aufnehmen, dass ich eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragt habe.“ „Sie haben noch keine Unterbrechung beantragt.“ „Dann stelle ich jetzt den Antrag, die Verhandlung zu unterbrechen.“ „Dann setzen wir am 30. Januar um 14 Uhr fort“, verkündet der Vorsitzende, nachdem er mit dem Gerichtsmediziner geklärt hat, dass der am angesagten Tag ab 14 Uhr zur Verfügung stehen könne. Vielleicht, denkt man, hatte die Kammer anderes geplant. Vielleicht hätte, was in der Pressemitteilung mit drei Verhandlungstagen angekündigt war, an einem Tag erledigt sein können. Der Plan ist nicht aufgegangen. Ob der Angeklagte sich „beim zweiten Anlauf“ besser fühlen wird, darf angezweifelt werden. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Eine Leerstelle

Während man auf dem Weg zum Ausgang ist, tauchen im Kopf wieder einmal diese Bilder auf: Es sind die Bilder von Menschen, die auf der Suche nach Arbeit in ein ihnen fremdes Land kommen und von dort aus täglich in ein nächstes fremdes Land pendeln; Menschen, die morgens in aller Frühe aufstehen, um zu einem Schlachthof zu fahren oder gefahren zu werden; deren Leben aus einer Tristesse besteht, die man sich nicht vorstellen mag; die nicht selten bei Drogen landen – Drogen, die das eigentlich Unerträgliche erträglich machen sollen; Menschen, die aufeinander hocken und den Beliebigkeiten zu trotzen versuchen. All das – hier soll kein falscher Eindruck entstehen – kann, was hier verhandelt wird, nicht entschuldigen, aber man muss bei diesen Zuständen an eine Lunte denken – bei manchen gerät sie in Brand und dann findet eine Explosion statt.
Eine junge Frau ist verstorben. Es war ein Tod in einem fremden Land. Und der letzte Gedanke passt zum Regen, der einsetzt, als man auf die Straße tritt: Diese junge Frau ist tot. Niemand hat ein Bild von ihr gezeichnet. Man weiß nicht wie alt sie war. Es gibt nichts aus ihrem Leben. Sie bleibt ein Nichts – für nichts gestorben … niemand weint um sie. Eine Leerstelle voll Traurigkeit.

 

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