Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

NIEDERRHEIN. Die nordrhein-westfälischen Finanzämter verzichten ab sofort bis zum 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen. Der Minister der Finanzen, Dr. Marcus Optendrenk hat die entsprechende Anweisung an die Mitarbeiter der Finanzämter gegeben. „Die Wahrung des Weihnachtsfriedens ist eine geschätzte Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung“, erklärt Minister Dr. Optendrenk. Der Frieden in der festlichen Zeit des Jahres stärke zudem das gute Verhältnis zwischen den Bürgern und der Verwaltung. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird in diesen letzten Tagen des Jahres 2022 auch keine Prüfungsberichte an die Bürger und die Angehörigen der steuerberatenden Berufe versenden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Handeln werden die Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen der Finanzverwaltung unerlässlich ist – zum Beispiel um wegen drohender Verjährung Steuerausfällen zuvorzukommen. „Die vielen gleichzeitigen Krisen unserer Zeit sind belastend für alle Menschen im Land“, betont Minister Dr. Optendrenk. „Es ist mir daher gerade jetzt besonders wichtig, dass wir an dieser guten Tradition festhalten. Damit alle Bürger in Nordrhein-Westfalen eine möglichst ruhige Weihnachtszeit verbringen können.“ Mahnungen werden durchgehend verschickt. Gleiches gilt für Steuerbescheide. So können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

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