NIEDERRHEIN. Nicht nur gibt es in Deutschland mittlerweile mehr Möglichkeiten, sich selbst und Angehörige nach dem Tod bestatten zu lassen, auch die generelle Bestattungssituation hat sich nachhaltig verändert. Die Zahl der Sargbestattungen nimmt ab, während die Beisetzung in der Urne weiter zunimmt. Jedoch gibt es auch bei den jeweiligen Beisetzungsformen Unterschiede, die man kennen sollte. Einblicke gibt Peter Berns vom Bestattungshaus Berns-Ahrens-Michels-van Wickeren in Kranenburg und Kleve.
In Deutschland gilt grundsätzlich die Friedhofspflicht. Deshalb müssen die Überreste eines Verstorbenen stets an einem dafür vorgesehenen Ort zur Ruhe gebettet werden. Jedoch hat sich die Art und Weise, wie und wo das geschehen kann, in den letzten Jahren weiter geöffnet.

Sarg und Urne

„Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Sarg- und Urnenbestattung“, sagt Peter Berns. Schaut man genauer hin, verzweigen sich allerdings die Möglichkeiten. Zum Beispiel bei den Urnen: Diese können traditionell auf einem Friedhof in einem Wahl- oder Reihengrab beigesetzt werden. Wahlgräber können nach Ablauf der Frist – je nach Satzung nach 25 oder 30 Jahren – auf Wunsch verlängert werden. Bei Reihengräbern ist dies nicht möglich: ist die Frist abgelaufen, fällt der Platz wieder zurück an den Friedhofsbetreiber. Beide Grabvarianten haben jedoch gemein, dass die Angehörigen der Verstorbenen die Grabstätte über die Zeit hinweg gestalten und pflegen – ausgenommen, wenn im Vorfeld ein Grabpflege-Vertrag mit dem Friedhofsgärtner geschlossen wurde.
Noch einmal anders aus sieht es sowohl bei einer Gemeinschaftsgrabanlage als auch bei einem Rasengrab, das lediglich durch eine einzelne Platte gekennzeichnet ist. Hier übernimmt von Anfang an der Friedhofsgärtner die Pflege. Überirdisch können Urnen übrigens auch ihren Platz finden: in einer Urnenwand beziehungsweise einem Kolumbarium oder einer Stele. Wer über die Friedhofsgrenzen hinwegschaut, findet mittlerweile auch am Niederrhein sogenannte Friedwälder vor. Hier können Urnen ebenfalls beigesetzt werden.
Bei Sargbestattungen gibt es ebenfalls die klassische Wahl: Man kann sich für das Wahlgrab entscheiden, also das traditionelle Familiengrab, dessen Frist verlängert und eine weitere Bestattung vorgenommen werden kann. Oder man entschließt sich für ein Reihengrab, das wie bei den Urnen auf einen festen Zeitraum begrenzt ist, ohne die Möglichkeit, einen weiteren Verstorbenen beizusetzen. Gemeinschaftsgräber sind für Sargbestattungen ebenfalls möglich, wenn auch seltener.

Einige Sonderformen

Neben diesen typischen Bestattungsarten gibt es noch einige Sonderformen. Soll die Asche verstreut werden, muss man etwas Wichtiges beachten: „Das muss man zu Lebzeiten schriftlich festlegen“, sagt Berns. Dafür reiche aber ein selbst verfasstes Schriftstück mit Datum und Unterschrift. Verstreut werden kann die Asche dann auf öffentlichen Friedhöfen, sofern dort ein Streufeld ausgewiesen ist.
Seltener werden auch Fluss- und Seebestattungen vorgenommen, bei denen eine Salzurne zu Wasser gelassen wird. Besonders exotisch sind sogenannte „Diamantbestattungen“. Dabei wird ein Teil der Asche in Diamantenform gepresst. Das passiert allerdings nur selten: In all den Jahren hat Peter Berns so einen Fall nur einmal selbst erlebt. Etwas häufiger komme da schon Gedenkschmuck vor: hierbei wird ein Teil der Asche in ein Schmuckstück eingeschlossen, während der Rest auf einem Friedhof seine letzte Ruhe findet. „Es ist wichtig, den Wünschen der Familie, soweit es möglich ist, entgegenzukommen“, sagt Berns über den Anspruch der Bestatter.
Und tatsächlich sei es nicht immer und überall möglich: Die neueren Bestattungsformen, wie zum Beispiel das Verstreuen der Asche und die Gemeinschaftsgräber, seien nämlich nur dann realisierbar, wenn die jeweilige Friedhofsverwaltung sie auch in der Friedhofssatzung berücksichtige.

Veränderte Bestattungskultur

In den letzten Jahren hat die Bestattungskultur in Deutschland einen starken Wandel vollzogen. „Wenn wir vor 15 Jahren noch bei der Urne von einer eher seltenen Bestattungsform gesprochen haben, überwiegen Urnenbeisetzungen heute mit 60 bis 70 Prozent“, erklärt Peter Berns. Aber woran liegt das? Er vermutet, weil die Urnengräber kleiner und pflegeleichter sind. „Die Gesellschaft ist mobiler geworden und die Kinder leben nicht mehr so oft im direkten Umfeld.“ Aus diesem Grund würde auch das Angebot an Gemeinschaftsgräbern weiter zunehmen.
Berns empfiehlt, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Bestattung zu machen und die Wünsche den Angehörigen mitzuteilen. Das macht es letztlich auch für sie leichter. Und selbst wenn es meist nicht zwingend notwendig ist: „Wenn man ganz sicher sein möchte, kann man seine Wünsche auch schriftlich festlegen.“ Bei Fragen helfen die örtlichen Bestatter weiter.
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