“Sie sind gefährlich für die Allgemeinheit.”

Da ist sie wieder: die Melodie des Untergangs: das alte Lied – ein neues Leid. 40 Minuten dauert allein das Verlesen der Anklage. 115 Fälle. Ein Trauergesang, der davon handelt, dass einer Kinder missbraucht.

Bodensatz

Der, von dem die Rede ist, sitzt da und hört zu. Man denkt, dass sich jetzt die Erde auftun und ihn verschlucken müsste. Das hier, denkt man, ist der Bodensatz. Es ist das, was übrig bleibt, wenn die blindtaube Lust abgereist ist.
Was man hört, verändert, was und wen man sieht. Der da auf der Anklagebank sitzt, wird zum Feind. Nach den ersten zehn Minuten der Anklageverlseung beginnt das Entsetzen nachzulassen. Das Fassungsvermögen ist erschöpft. Es tritt Gewöhnung ein – eine Art Selbstschutzhypnose. Man fixiert einen Punkt an der Wand, um nicht auf einen Blick zu treffen, der auch nur aus Entsetzen besteht. Alle starren irgendwie ziellos.

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Paralysiert

Man denkt an die Opfer. Man selbst ist nur vom Anhören paralysiert. Die, von denen hier 115 Mal die Rede ist, haben am eigenen Körper – und viel schlimmer noch: an der eigenen Seele – erlebt, was jetzt über Bande geschildert wird.
Vielleicht ist es wichtig zu sagen, dass man schon Brutaleres gehört hat. Nein – bitte – das hier ist keine Inschutznahme. Es ist der Versuch einer Einordnung und zeigt die Paradoxie der Wahrnehmung. Wieder einmal wird man Zeuge seelischer Verwüstungen – man reist in eine Trümmerlandschaft: geborstene Seelen hier – ein Täter dort: Einer, der alles zugibt. Einer, der beteuert, dass ihm Leid tue, was geschehen ist. Einer, der weiß, dass, was ihm Leid tut, daraus besteht, dass er Leid getan – Leid zugefügt hat: ein Leid, dessen Urheberschaft bei ihm liegt.
Nach 40 Minuten Anklageverlesung ist die eigene Seele erblindet. Sie ist taub geworden. Man beginnt sich schuldig zu fühlen für das eigene Erstarren.

[Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte in der Zeit von April 2010 bis November 2021 Minderjährige mit seinem Wohnwagen bzw. -mobil u.a. zu Ausflügen auf diverse Campingplätze in Deutschland und den Niederlanden mitgenommen haben. Den Minderjährigen, die zumeist aus bescheidenen Verhältnissen stammten, soll er jeweils ein attraktives Rahmenprogramm angeboten und ihnen großzügige Geschenke gemacht
haben. Die Erziehungsberechtigten sollen ihre Kinder dem Angeklagten anvertraut haben, in der Hoffnung, dass die Kinder bei dem Angeklagten eine schöne Zeit verbringen könnten. Dies soll der Angeklagte ausgenutzt haben, um während der Aufenthalte bei verschiedenen Gelegenheiten sexuelle Handlungen mit den in seiner Obhut befindlichen Minderjährigen zu seiner sexuellen Befriedigung durchzuführen.]

Wenn die das so sagen …

Dann spricht der Angeklagte. Er liest vor. Legastheniker sei er, liest er und man merkt, dass die Worte, die A. vorliest, nicht seine eigenen sind. Aber was er liest, fasst ein Leben – sein Leben – in Worte.
Später wird er zu den 115 Taten befragt und antwortet, als ginge es nicht um Lebenszerstörungen sondern den Diebstahl von Pfandflaschen. Tut man A. Unrecht, wenn man das empfindet? Er möchte den Opfern eine Aussage ersparen, sagte er, und gibt deswegen alles zu. Wenn sich seine Erinnerung von dem unterscheidet, was die Opfer angegeben haben, sagt er: „Wenn die das so sagen, wird es richtig sein.“ Ist das Großmut oder Selbstschutz? Wer will das beantworten?

Inszenierung?

Da begeht einer 115 Taten und man fragt sich, was seine Familie davon wusste: Er hat eine Frau und zwei Söhne. Er ist, sagt A., als Kind selbst missbraucht worden und es ist das einzige Mal am ersten Verhandlungstag, dass A. die Stimme ins Nichts rutscht. Bedauert sich da einer selbst? Ist alles hiereine Inszenierung?
Die Opfer: Kennengelernt beim Camping. Meistens. Kinder, deren Eltern froh waren, dass da einer ist, der sich kümmert: Zuwendungen, Umherreisen, Annehmlichkeiten, kleine Geschenke. Kinder, die A. aus dem Freundeskreis der eigenen Kinder rekrutiert und aus dem Freundeskreis derer, die längst an seiner Angel baumeln. Ein Schneeballsystem: Die Kinder bringen wieder andere Kinder ins Spiel. Bei A. dürfen sie rauchen, fahren Wasserski und zahlen dann mit dem eigenen Körper. Ein Bruder bringt seinen Bruder mit.
Zwischendurch: immer wieder Technisches. Unsägliches wird Teil des Protokolls: Manipulation (an Geschlechtsteilen – und irgendwie auch an den Opferseelen), Oralverkehr, Analverkehr, Samenerguss, Rammeln. Viele der 115 Taten fanden in einem Wohnmobil statt. Campingplätze, denkt man, haben spätestens seit Lügde ihre Unschuld verloren.

Ein Kinderlachen

Das umfassende Geständnis des Angeklagten soll den Opfern ihre Aussage ersparen. A. wird jedem der Jungen 7.500 Euro zahlen. Was klingt, als ginge es um den Schutz zerkratzter Seelen, kann genausogut der Versuch des Abwendens einer hohen Strafe sein. Es habe, sagt der Angeklagte, in der Haft irgendwann „Klick gemacht“. Er werde, sagt er weiter, das Gefängnis als alter Mann verlassen und wolle dann mit der Familie – seiner Familie zusammen sein. Er wolle dann – unter Aufsicht – mit seinen Enkeln spielen. „Ein Kinderlachen ist die schönste Belohnung.“ Meint der das ernst? Täter wie A. haben einen trainierten Blick. Sie erkennen Opfer. Das ist Teil der Strategie.

Unter laufender Bewährung

Zweimal war A. vorbestraft. Und während er nach der zweiten Strafe unter Bewährung stand – während er in (verordneter Therapie) war –, ging er parallel als Jäger auf Beutezüge. Wie ist all das einzuschätzen? Was ist von A.s „Diensteifrigkeit“ bei der Aussage zu halten? Ist da ein Therapie-Geschulter auf der Suche nach dem kleinstmöglichen Strafübel?
A. war Alkoholiker. Irgendwann während der Therapie habe es Klick gemacht. (Da ist es also wieder: das Klicken.) Jetzt sei er trocken. Nach der Mittagspause kommt A. lädiert in den Verhandlungssaal zurück: Kratzwunden an den Unterarmen und am Kopf werden mit dem “inneren Druck“ erklärt.
Im Gerichtssaal herrscht sachliche Stimmung. Die Anwälte der Nebenklage beantragen, dass die (mittlerweile) jugendlichen und erwachsenen Opfer nicht aussagen müssen und das Gericht gibt dem Antrag statt. Die Opfer müssen also nicht ein weiteres Mal zurück in ihre “Opfer-Rolle“ tauchen. Das Gericht agiert mit einem Maximum an Besonnenheit.

Anhörungen

Statt einer direkten Befragung der Opfer werden polizeiliche Anhörungen verlesen. Sie deuten Verwüstungen an. A. hat oft genug das ‚Nein‘ seiner Opfer übersprungen. Sätze brennen sich ein: „Er hat mich unten angefasst. Ich fand das widerlich.“ „Das tat weh und ich habe geweint.“ „Ich habe die Schmerzen vergessen. Ich habe das aus meinem Kopf geschmissen.“ Frage eines Beamten: „Soll der bestraft werden?“ Opfer: „Ja.“ „Wie lange soll er ins Gefängnis?“ „Lange. 15 bis 14 Jahre.“ „Ich will nicht mehr darüber reden müssen. Ich möchte das vergessen.“ „Er hat nachher oft gefragt: ‚Wie war das?‘ Wir haben dann gesagt, dass es schlecht war.“ A. lässt das anscheinend unbeeindruckt.

Ein Grabstein

So klingen Menschen, deren Leben vielleicht nicht zerstört, aber doch mindestens schwer beschädigt wurde. Man sitzt da: Es fehlen einem die Worte. Sie kommen erst später zurück. Und während man aufschreibt, was man erlebt hat, ängstigt man sich längst vor dem eigenen Abstumpfen und fragt sich, ob das Unheil kategorisierbar ist. Ja. Das ist es. Was A. getan hat: eine Summe von widerwärtigen Schrankenlosigkeiten: Selbstermächtigungen zum Lustgewinn. Man möchte weghören, aber die Geschichte muss erzählt werden. Jetzt und hier findet die Inaugenscheinnahme des Ungeheuerlichen statt. Es hat sich alles eingebrannt: Jetzt wohnt da diese Giftschlange im Kopf: räkelt sich, windet sich. Die eigene Seele: ein vermintes Terrain. Zwischendurch der Gedanke an die Angehörigen der Opfer: Sie sind in ihrem eigenen Leben zu Schuldigen geworden – zu Menschen, die sich vorwerfen, nicht genug hingesehen zu haben. Sie leben mit ihrer gefühlten Schuld – der Angeklagte hat seine Schuld beerdigt: Sie liegt unter dem Grabstein des Gestehens.

Ohnmacht

Der zweite Verhandlungstag – ein Tag der Tränen. Ein Tag des ohnmächtigen Schreiens einer Mutter: Wieder wird deutlich, was A.s Taten angerichtet haben: Flächenbrände in den Seelen. Kinder, die nicht über die Taten sprechen können, sich in Gewalt flüchten. Einer hat sein Zimmer zertrümmert. Ein anderer erträgt keine Berührungen mehr: Menschen, die keinen Platz mehr finden im eigenen Leben.
„Guck mich an“, schreit eine Mutter am Ende ihrer Aussage dem Angeklagten entgegen: „Guck mich an, Arschloch! Du hast meine Jungs kaputt gemacht! Wie hast du es gemacht, dass die nicht mit uns geredet haben?“ Die Sätze: allesamt fett gedruckt im Raum. A. antwortet nicht, aber längst kennt man die Antworten: ‘Was im Wohnmobil passiert, bleibt im Wohnmobil.’ Das ist die eine Antwort. Und die andere: Wer sich den Eltern oder sonst jemandem anvertraut, verliert seine „Vergünstigungen“ – darf nicht mehr dabei sein, wenn es auf Fahrt geht; wenn das Motorboot ablegt. („Guck mich an, du Arschloch! Du hast meine Jungs kaputt gemacht!“)

Ein Brandstifter

A. hat Feuer gelegt: an die Seelen der Kinder: an die Seelen der Eltern. Ein Schwelbrand – nicht zu löschen mit einer Entschuldigung. Eine Nebenklagevertreterin wird später in ihrem Plädoyer sagen: „Niemand von uns kennt die Folgen.“ Der Gutachter wird eine traurige Wahrheit offenbaren: 60 Prozent der Missbrauchten werden selbst zu Tätern. Das hören die Opfer. Sie sitzen im Zuschauerraum und man fragt sich, was sie denken, wenn der Gutachter von den 60 Prozent spricht. Alles an diesem Fall erzeugt Fassungslosigkeit: Was passiert ist, übersteigt das Fassungsvermögen.

Nur ein Anfang?

Nach einer Veröffentlichung in der Presse nach dem ersten Verhandlungstag hat sich eine Mutter gemeldet: Sie ist sicher, sagt ein Kripobeamter, dass A. auch ihren Sohn missbraucht hat. Nicht auch noch das, denkt man. Ist das hier nur ein Anfang? A. – ein Eisberg: Ein Fünftel nur sichtbar über dem Wasser. A. – äußerlich ohne Empathie. Er gesteht alles, aber zwischen ihm und dem Unheil: eine gläserne Wand. Es gibt Sichtkontakt, aber es gibt keine Rührung. Keine Anteilnahme. Man geht nach Hause mit dem verzweifelten Schreien einer Mutter, das – lange nachdem sie den Saal verlassen hat – die Gänge des Gerichts anfüllt. Ein herzzerfetzendes Echo. Man hat einer Ertrinkenden zugesehen.

Er wird es wieder tun

Das Gutachten: selten deutlich. Die Prognose: A. wird es wieder tun. A.s Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit bei den Taten: uneingeschränkt. Später wird A.s Verteidiger den Gutachter nach dem „Klick“ fragen. A. hat doch seine Alkoholsucht besiegt. Es hat Klick gemacht. A. hat es verstanden. Kann das nicht vielleicht auch bei seiner Pädophilie so sein? Die Antwort fährt einem in die Glieder wie das Weinen der Mutter: Alkoholismus sei, so der Gutachter, eine Sucht – Pädophilie eine sexuelle Orientierung, deren Ursprung im Unklaren liegt, aber: „Das können Sie nicht verändern. Stellen Sie sich vor, jemand sagt Ihnen, sie sollen künftig nicht mehr heterosexuell unterwegs sein sondern homoerotisch …“ Man reist in den eigenen Kopf und kommt einer Unmöglichkeit auf die Spur. Man könne, so der Gutachter, lernen, einer Orientierung entgegenzutreten – man könne lernen, mit ihr umzugehen. Strategien entwickeln. Mehr nicht. Eine Frage der Therapie. Viel Zeit sei erforderlich. Es gibt keine positive Prognose für A. – es geht um die Sicherungsverwahrung. Alle Schlingen ziehen sich zusammen.

200 Jahre

Die Staatsanwältin plädiert. 113 Taten (zwei wurden von der Liste gestrichen) muss sie – Tat für Tat – mit einem Strafmaß beantworten. A. müsste 200 Jahren alt werden und wäre noch immer nicht frei. Am Ende werden zwei Gesamtstrafenkomplexe gebildet: Neun Jahre der eine, zehn der andere. Die Strafen, nimmt man an, nacheinander vollstreckt: Sicherungsverwahrung on top. Die Nebenklagevertreter schließen sich an.
Möchte man Verteidiger sein in einem solchen Fall? Eher nicht. A.s Verteidiger gebührt Respekt. Sein Mandant sei geständig und kooperativ. Bis zum bitteren Ende. Es gibt in diesem Fall zwei bittere Enden. A. erwartet eine lange, eine sehr lange Strafe. Seine Opfer: lebenslänglich beschädigt. Der Verteidiger stellt keinen konkreten Strafantrag. Er ist gegen die Sicherungsverwahrung. „Ich glaube nicht, dass der Gutachter am Tag X. [dem Tag des Strafendes, Anm. d. Red.] sagen wird: ‚Herr A. – Sie können jetzt gehen‘.“ A. entschuldigt sich. Eigentlich ist das Wort falsch. Niemand kann sich selbst entschuldigen. Man kann nur um Entschuldigung bitten.
Es ist Freitagnachmittag, kurz nach 16 Uhr, als die Vorsitzende sagt, dass man Zeit brauche für die Beratung. „Das Urteil dann am Dienstag um 11 Uhr.“

Finale

Der letzte Tag: der Urteilstag. Tag der Abrechnung? Vielleicht nicht das. Ein Tag der Klarstellungen. Das Fernsehen ist da. Komisch. Vorher hatte man die nicht gesehen. Es ist ein wichtiger Tag für sie. Es ist der Tag, an dem die Justiz Taten und Strafe synchronisiert. Man kann die 115 Taten – niemand weiß, ob es nicht noch viel mehr sind – nicht mit einer Strafe synchronisieren. Einsperren und Schlüssel wegwerfen – das kann nicht die Devise sein. Was aber ist die Devise? Gerechtigkeit? Gerechtigkeit und Gericht sind oft genug Dinge, die sich nicht annähern. Es geht um Gerichtigkeit. Das alte Lied – ein neues Leid. Justiz – man kann das nicht oft genug sagen – ist ein Synchronisier-Apparat: hier die Taten – dort die Strafe. Justiz kann nur selten Opfer zufriedenstellen. Sie kann nicht Pflaster sein. Vielleicht.

Um kurz nach 11 betritt die Kammer den Saal. Es herrscht Totenstille. Zwei Gesamtstrafen werden verhängt. Dazu die anschließende Sicherungsverwahrung. Die Gesamtstrafen addiert ergeben zwölf Jahre. A. – ein Mann, der eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Ein Mann, der lernen muss, seine Neigung zu beherrschen. Ein Mann, der – so sagt es die Vorsitzende – „ein Geständnis abgelegt hat, das ich in diesem Umfang hier so noch nicht erlebt habe”. Man habe dem Angeklagten dieses Geständnis hoch angerechnet. „Sie haben den Opfern damit erspart, hier ein weiteres Mal befragt zu werden.” Das Geständnis allerdings, so die Vorsitzende weiter, mache die Taten nicht weniger schlimm. „Sie haben einen Teil ihrer Taten begangen, als sie bereits einschlägig verurteilt waren. Sie standen unter laufender Bewährung und befanden sich in Therapie.” Man denkt zurück an den Gutachter: A. kann wird seine „sexuelle Orientierung” nicht abschalten und gegen eine andere tauschen. Er kann nur lernen, Strategien zu entwickeln. „Sie haben sich bei den Eltern der Opfer entschuldigt, aber ihre Entschuldigungen wurden verständlicherweise nicht angenommen.” A. wird, sagt sein Verteidiger, als die Vorsitzende das Urteil begründet und auf die Möglichkeit einer Revision hingewiesen hat, das Urteil anerkennen. Wird man A. wiedersehen? Wer kann das sagen? Es scheint weitere Taten zu geben. A. hat umfänglich gestanden und doch vielleicht etwas „vergessen”.

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