KREIS KLEVE. Nach dem kurzfristigen Wechsel von Landrätin Silke Gorißen ins Kabinett der Landesregierung Nordrhein-Westfalens stehen im Kreis Kleve Neuwahlen an. Diese betreffen ausschließlich das Amt der Landrätin beziehungsweise des Landrats. Nach der Kreisordnung muss die Neuwahl spätestens sechs Monate nach Ausscheiden der Amtsvorgängerin erfolgen. Da Silke Gorißen am 29. Juni ihre Ernennungsurkunde als Landesministerin erhalten hat, werden die Bürger im Kreis Kleve folglich bis Jahresende eine Nachfolgerin beziehungsweise einen Nachfolger wählen. Den exakten Termin für den Wahlsonntag setzt die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörde fest. Der Kreis Kleve hat sich schriftlich an die Bezirksregierung gewendet, mit der Bitte, zeitnah einen Wahltermin festzulegen. Alle weiteren Fristen – etwa für die Benennung von Wahlvorschlägen – errechnen sich nach Bekanntgabe des Wahltermins. Die Länge der Amtszeit der neuen Landrätin/des neuen Landrats richtet sich nach dem Amtsantritt. Nach aktueller Rechtsauffassung des Kreises Kleve ist es so: Wenn die Amtszeit nach dem 1. November 2022 beginnen sollte, dann wird die Kandidatin/der Kandidat bis zum Ende der folgenden Wahlperiode gewählt. Die Amtszeit der neuen Landrätin/des neuen Landrats endete damit erst zur Kommunalwahl im Herbst des Jahres 2030.

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