Fünf Jahre

Tadeusz ist tot. Er starb im November 2020 in einer Leiharbeiterunterkunft in Emmerich. Jemand hat Tadeusz in die Kniekehle geschnitten: Acht Zentimeter tief war der Schnitt und circa drei Zentimeter lang. Arterie und Vene im Bein: durchtrennt.

Hypoxischer Hirnschaden

Tadeusz – ein Leiharbeiter aus Polen – ist nicht gleich gestorben. Man hat ihn im Krankenhaus noch operiert, aber der Blutverlust war zu groß. Tadeusz‘ Gehirn erlitt infolge des enormen Blutverlustes einen hypoxischen Hirnschaden.

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[Der hypoxische Hirnschaden ist eine Hirnschädigung, die als Folge eines massiven Sauerstoffmangels im Gehirn entsteht. Diese Unterversorgung des Gehirns sorgt für schwerste Störungen der Hirnfunktionen.]

Körperverletzung mit Todesfolge

18 Monate nach Tadeusz‘ Tod findet am Landgericht in Kleve der Prozess statt: Jetzt sollen die Umstände geklärt werden. Auf der Anklagebank: Herr X. Auch er stammt aus Polen. Für ihn geht es um „Körperverletzung mit Todesfolge“. X. und Tadeusz wohnten in der Leiharbeiterunterkunft einer niederländischen Firma in Emmerich. Man hat von diesem Modell schon gehört. Niederländische Leiharbeitsfirmen dürfen ihre Angestellten nicht in firmeneigenen Wohnungen in den Niederlanden unterbringen und dafür Miete kassieren. Die Lösung: Die Angestellten werden kurzerhand in Deutschland untergebracht. Eine andere Geschichte …

Keine Zeugen, keine Waffe

Tadeusz und X. sollen Streit gehabt haben am Tattag. Direkte Zeugen gibt es nicht. Auch eine Tatwaffe wurde nicht gefunden. X. wurde erst viele Monate nach der Tat in Haft genommen. Es sieht nicht gut aus für ihn, der nach eigenen Angaben Junggeselle ist und eine Tochter hat. Das Kind lebt bei seiner Mutter in Polen.

X. ist in einschlägig vorbestraft. In Polen hat er zwei Haftstrafen wegen Körperverletzungsdelikten abgesessen. Beim ersten Mal saß X. sechs Monate. Beim zweiten Mal waren es fünf Jahre. Keine optimalen Voraussetzungen, wenn es um eine Anklage wie diese geht. X. gehört nicht zu denen, die stumm auf der Anklagebank dem eigenen Untergang entgegenfürchten. Er sagt aus. Seine Stimme: eine Dolmetscherin. X. ist beim Vater aufgewachsen. Die Eltern: früh getrennt. X. hatte einen Bruder.

In meinen Armen

Der Bruder: umgekommen bei einem Autounfall, bei dem – versteht man richtig – auch X. dabei war. „Mein Bruder ist in meinen Armen gestorben“, sagt X., sagt die Dolmetscherin. Der Tod des Bruders zieht sich – einer Litanei gleich – durch die Aussage und durch X.s Leben. Zwei Verhandlungstage lang werden „Indizien“ zusammengetragen. Es sind Tage fortgesetzter Dämmerung. Es kommt, denkt man, wenig ans Licht. Justitia tritt mit Taschenlampen an. Scheinwerfer stehen nicht zur Verfügung. Das Licht: zu matt, um die ganze Szene zu beleuchten.

Keine Waffe, keine Spuren

Niemand belastet X., niemand hat ihn bei der Tat gesehen. Es gibt keine Waffe. Es gibt keine Spuren, die direkt auf X. hindeuten würden. Erst spät hat man – infolge eine Anfrage bei den polnischen Behörden – von X.s Vorleben erfahren. Ein Vorleben wie das von X. ist nicht dazu geeignet, sich auf seine Seite zu stellen.
Wie Menschen die Welt wahrnehmen, hängt von ihrem Standpunkt ab. Oft genug gesagt: Natürlich sieht ein Staatsanwalt die Welt anders als ein Verteidiger. Der eine sucht nach Indizien für einen Schuldspruch (natürlich objektiv und ohne Ansehen der Person, denn die Arbeitgeberin – eine Dame namens Justitia – trägt Augenbinde), der andere sucht nach Entlastung. Man hatte gehört vom Zweifel. Im Zweifel für den Angeklagten. Das kennt man. Was aber Zweifel bedeutet, entscheidet am Ende die Kammer: Das sitzen drei Berufsrichter und zwei Schöffen. Sie sind die (vorerst) letzte Instanz. Mögen Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Welt in ihre jeweiligen Schubladen einordnen – am Ende spricht die Kammer ein Urteil. Die Richter haben das letzte Wort.

Trinken, Prügel, Krach

Wie es für Herrn X. steht? Schwer zu sagen. Immer wieder wird der Abend durchflogen, der das Ende des Opfers einleitete. Immer wieder werden Umstände geschildert, die einen ratlos machen. Da wohnen in dieser Unterkunft, die von manchen der Leiharbeiter als Hotel bezeichnet wird, Männer im selben Zimmer, die sich noch am Vortag nicht kannten. Der Umgangston der Bewohner: rauh. Sie trinken. Sie prügeln sich. Fast immer ist es laut. Da hocken, denkt man, Entwurzelte aufeinander, die von einem besseren Leben träumen und in einem Albtraum erwachen. Tadeusz und X. gehören zu ihnen.

Nichts Genaues

X. behauptet, er habe am Tattag Tadeusz verletzt im Treppenhaus angetroffen – habe ihm helfen wollen. Der Staatsanwalt sieht es anders: X. soll Streit gehabt haben mit dem Opfer. Der Abend der Tat wird zu einer diffusen Erzählung, erzählt von verschiedenen Stimmen. Was soll man protokollieren? Vielleicht das: Nichts Genaues weiß man nicht.
Die Zeugen, die in der Tatnacht und am Folgetag vernommen wurden: Bis auf einen nicht mehr greifbar. Die Aussagen der Unauffindbaren werden verlesen. Für den Staatsanwalt gibt es am Ende keinen vernünftigen Zweifel an X.s Schuld. X. ist es gewesen; muss es gewesen sein. X. hat den Tod von Tadeusz nicht gewollt, aber der Schnitt in die Kniekehle war todesursächlich. X. – das hat ein Gutachten ergeben – ist uneingeschränkt schuldfähig. Fünf Jahre.

Klären, sühnen, bestrafen

Dann der Verteidiger. Er kann ja nur gewinnen. Dabei ahnt man, dass er längst verloren hat. „Fangen wir so an“, sagt er. Natürlich sei das, was verhandelt wurde, keine Kleinigkeit. „Unsere Aufgabe ist und war es, die Umstände sauber zu klären, die Tat wenn möglich zu sühnen und zu bestrafen.“
Schnell wird klar, dass man das Gehörte anders sehen, anders beurteilen kann. Das Beobachten lässt zwei Schlüsse zu. Nichts, gar nichts hier ist eindeutig.

Kein Saubermann

„Ist das Bild wirklich so klar?“, fragt der Verteidiger und man möchte, was er fragt, mit einem entschiedenen ‚Nein‘ beantworten. Aber: ein entschiedenes Nein ist kein entscheidendes Nein. Was man erlebt hat – was an Indizien zusammentragen wurde, ist nicht wirklich stichhaltig. Oder ist man einfach nur naiv? Hat man etwas übersehen, überhört, verschlafen? Sieht man nicht, was die anderen sehen (zu sehen glauben)und für Recht erachten? Ja – da sitzt X. auf der Anklagebank und hat ein Leben mitgebracht, das ihn nicht als Saubermann ausweist. Keine Frage. Was wünscht man sich nach den Plädoyers? Vielleicht dies: Was vorgebracht wurde, solldarf nicht reichen, sich über alle Zweifel zu stellen.

Ohne jeden Zweifel?

Natürlich: Für die Hinterbliebenen des Opfers, dessen Leben im 45. Jahr endete, ist vielleicht die Gewissheit heilsam, dass es einen Täter gibt – aber was ist Gewissheit? Wo beginnt sie? Fünf Menschen fällen einen Schuldspruch. X. wird zu fünf Jahren verurteilt. Vernünftige Zweifel scheint es auch für die Kammer nicht gegeben zu haben.
Am Ende geht man nachhause – der Kopf schmerzt. Die Seele auch. Aber man ist nicht an X.s Stelle. Man läuft zum Auto. Nach zehn Minuten Fußmarsch hat man sich in die Welt zurückgelebt: Es ist eine Welt, in der vieles in Ordnung ist, aber es ist auch eine Welt, in der man nicht nachvollziehen kann, wie fünf Menschen sich in einem solchen Urteil treffen. Kann sein, dass X. tatsächlich getan hat, wofür er verurteilt worden ist. Man hat eine andere Vorstellung darüber, was vernünftige Zweifel sind. Manchmal möchte man nicht zum Volk gehören, in dessen Namen geurteilt wurde, aber: niemand fragt.

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