Lärmschutz
Heinz Kroll an der Autobahn 40 in Herongen. NN-Foto: Thomas Langer

HERONGEN. Schon rund zehn Jahre setzt sich die Bürgerinitiative „Verkehrslärm A40“ für Schutzmaßnahmen für die vom übermäßgem Lärm betroffenen Anwohner in Herongen ein. 1.240 Haushalte haben bereits ihre Unterschrift geleistet, man hofft jedoch noch auf eine positive Reaktion seitens der Stadt.

Einer der Vetreter der Initiative ist der 81-jährige Heinz Kroll. Er wohnt auf der Kiewittstraße in Herongen, einem von sechs, teils nahe beieinanderliegenden Schwerpunkte, die die Initiative ausgewiesen hat und an denen die Lärmbelästigung besonders groß ist. „Im Nebenhaus sind schon sieben Bewohner ausgezogen, weil die Autobahn fast durch das Grundstück läuft“, erzählt er.

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Seit 1979 lebt er hier, damals bestand das Problem aber noch nicht, die Autobahn lag noch weit entfernt. Mittlerweile sind seine Fenster zwar lärmgeschützt, aber kaum tritt er aus der Tür, ändert sich die Geräuschkulisse abrupt. Wie Kroll erläutert, ist der hohe Geräuschpegel zum einen für die Anwohner als solche problematisch. Nicht nur für die Erwachsenen: „Die Kinder betrifft es sogar noch mehr.“

Schutzwände an Schwerpunkten

Kroll: „Praktisch hört man die Autobahn an jedem Punkt in Herongen“, sagt er, aber das erklärte Ziel sind Schallschutzwände an den Schwerpunkten. So möchte die initiative die größten Probleme für die direkt betroffenen Anwohner entschärfen und gleichzeitig die Lage für Herongen als Ganzes verbessern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beekerstraße. „Hier läuft die Autobahn durch die Ortschaft“, erläutert Kroll. Die Entfernung zur Autobahn liegt hier zwischen 80 und fünf Meter. Weitere Schwerpunkte sind auf der Niederdorfer Straße, der Leuther Straße, am Open Huus sowie am Alter Venloer Weg. Insgesamt summiert sich die Zahl der Anlieger und Wohnbereiche mit Überschreitung der zulässigen Geräuschgrenzwerte auf 21. Das heißt genauer: der zulässige Grenzwert von 78 Dezibel wird überschritten und liegt mancherorts teils permanent bei über 80. Der gesetzliche Messpunkt liege dabei laut Kroll an der Grundstücksgrenze, daher dürfe der Grenzwert ab dort nicht überschritten werden. Die Messwerte in Herongen sind nicht nur das Ergebnis von Krolls eigenen Messungen, sondern auch jenes des von der Bürgerinitiative bestellten Gutachters der Firma Peutz.

Wie die Initiative in einem Schreiben an Bürgermeister Bernd Kuse und Baudezernent Harald Purath mitteilte, habe Straßen NRW-Krefeld als die für Lärmbelästigungen auf der A40 in Herongen zuständige Behörde erklärt, dass die Stadt Straelen dafür verantwortlich sei, für die betroffenen Bereiche geeignete Maßnahmen einzufordern.

Bisher vermisst die Initiative eine solche Reaktion allerdings noch von der Stadtverwaltung. Zuletzt nahmen Kuse und Purath im vergangenen Dezember an einer örtlichen Begehung teil. Kroll hat jedoch über die Jahre viele Materialien zusammengetragen und weiß: „Die Möglichkeiten für die Bürger sind vorhanden, das Verkehrsrecht ist auf unserer Seite.“

Darin hätte ihn vor rund fünf Jahren auch die damalige Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks (SPD), bestärkt. Sie hatte ihm – als letzte Maßnahme – zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verwaltung bei der Regierungspräsidentin im Regierungsbezirk Düsseldorf, Birgitta Radermacher, geraten. Diese soll aber nur das letzte Mittel sein, sagt Kroll. Derzeit hofft die Initiative noch auf eine positive Reaktion der Stadtverwaltung und des Bürgermeisters.

Stellungnahme des Bürgermeisters

Auf Anfrage der NN nimmt Straelens Bürgermeister Bernd Kuse Stellung zu der Angelegenheit. So erklärt er zunächst, dass grundsätzlich der Straßenbaulastträger verantwortlich für den Lärmschutz an den Bundesfernstraßen sei. In diesem Fall sei es die Autobahn GmbH des Bundes, die die Zuständigkeit kürzlich vom Landesbetrieb Straßenbau „Straßen.NRW“ übernommen habe.

Darüber hinaus führt er aus: „Aufgrund von europarechtlichen Vorschriften müssen alle Kommunen sogenannte Lärmaktionspläne aufstellen. Die Stadt Straelen hat dabei festgestellt, dass entlang der A40 die Auslösewerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) erreicht und überschritten werden. Der Gesetzgeber sagt in solchen Fällen, dass die Kommunen daraus kein Weisungsrecht ableiten können, sondern allenfalls Vorschläge zur Lärmbekämpfung machen dürfen.

Unseres Wissens gab es keine gutachterliche Lärmmessung an der entsprechenden Stelle, da bei Messungen die sonstigen Umgebungsgeräusche nicht herausgefiltert werden können, so wie es für die Beurteilung des Verkehrslärms notwendig wäre. Für Gutachten sind deshalb lärmtechnische Berechnungen vorgeschrieben.

Der Landesbetrieb hat aber ebenfalls lärmtechnische Untersuchungen entlang der linksrheinischen A40 in Auftrag gegeben und ist zu dem gleichen Ergebnis wie die Stadt Straelen gelangt. Herr Kroll hat deshalb Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
Zur Minderung des Verkehrslärms sind auch passive Schallschutzmaßnahmen erlaubt. Passive Schallschutzmaßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden. Das kann der Einbau von Schallschutzfenstern oder schallgedämmten Lüftern sowie in Einzelfällen die Dämmung von Außenwänden oder Dächern sein.

Insbesondere an der A40, an der auf einer Länge von gut 3.000 Metern von der niederländischen Grenze bis zur Stadtgrenze nach Wachtendonk tatsächlich nur einige wenige Wohnhäuser im Gebiet der Stadt Straelen objektiv betroffen sind, bietet der Landesbetrieb nur solche Lösungen an.“

Kruse habe, wie bereits seine Vorgänger, Kroll weiterhin Unterstützung angeboten. Man habe viele Gespräche geführt, oft gemeinsam mit Fachbereichsleiter Harald Purath. Dieser habe zudem gemeinsam mit Kroll Termine beim Landesbetrieb Straßenbau wahrgenommen. „Wir haben Herrn Kroll auch angeboten, ihm bei seinem Antrag auf Lärmschutzmaßnahmen behilflich zu sein, da diesen nur der Adressat für Maßnahmen an seinem Gebäude stellen kann. Von diesem Angebot hat Herr Kroll leider bis heute keinen Gebrauch gemacht, sondern besteht auf der Errichtung einer Lärmschutzwand. Da wir Herrn Kroll weiterhin unterstützen möchten, habe ich bereits vor einiger Zeit einen Termin mit der Autobahn GmbH vereinbart, in dem die Angelegenheit noch einmal angesprochen werden soll. Es liegt auf jeden Fall in unserem Interesse, eine gemeinsame gute Lösung zu finden.“

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