ALDEKERK. Anfang Februar soll die geplante Denkmalbereichssatzung der Gemeinde Kerken beschlossen werden. Heftige Kritik daran übt der Architekt Hans-Gerd Albers, der die Satzung nicht nur für „unnötig und unverhältnismäßig“ hält, sondern die Nachteile für die betroffenen Eigentümer und den Ort betont.

Albers hat dieser Tage abseits seiner gewohnten Arbeit besonders viel zu tun. In seinem Bestreben, den Beschluss der Satzung am Dienstag, 1. Februar zu verhindern, hat er nicht nur Infomaterial im Schaufenster seines Geschäfts an der Hochstraße 80 aufgestellt. Er informiert die Immobilien-Eigentümer im Geltungsbereich der geplanten Satzung zudem direkt, um sie über die anstehenden Veränderungen aufzuklären und dafür zu gewinnen, gegen den Erlass Einspruch einzulegen. Dafür hat er ein Formular angefügt, das sie unterschrieben an ihn zurückgeben können. Gesammelt will er sie dann bei der Gemeinde einreichen. Er ist sich sicher: Die meisten wissen nicht, was auf sie zukommt.

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Keine Entwicklung mehr

Einen großen Nutzen, der die Nachteile überwiegt, kann er nicht feststellen. Im Gegenteil: Die Satzung würde genau das Gegenteil von dem bewirken, was der Rat der Gemeinde eigentlich regeln wolle. Das Gutachten des LVR und die Bewertungen durch den Heimatverein bewertet Albers zum Teil als „fehlerhaft und subjektiv“. Subjektiv sei zum Beispiel, was als erhaltungswürdiges Haus zähle. Über die getroffene Auswahl sagt er: „Sie erfüllen meist nicht die Kriterien, die an ein Denkmal gestellt werden. Es sind Baulichkeiten eingeschlossen, die gehören nicht unter Denkmalschutz.“

Nach Albers‘ Ausführungen würden bei Erlass der Satzung im Geltungsgebiet sowohl jedes Haus wie auch jede andere Baulichkeit auf den Grundstücken, sogar die in den letzten Jahren erbauten, zum Denkmal. Für Albers unter anderem eine Entwertung des Denkmal-Status.

Die seit Jahrhunderten bestehende Straßenstruktur würde auch ohne Denkmalbereichssatzung erhalten bleiben, zudem stünden genügend Einzelobjekte unter Denkmalschutz. Der Geltungsbereich der Satzung sei einfach zu groß gefasst. Sie eigne sich für Welterbe-Städte wie Quedlinburg, nicht aber für die Entwicklung von einer Ortschaft wie Aldekerk, ist er sich sicher. Eine solche sei unter den neuen Umständen kaum mehr denkbar. „Eine weitere Entwicklung des historischen Ortskerns von Aldekerk wird geradezu verhindert, weil jegliche Bautätigkeit eindimensional unter dem Denkmalschutz-Gedanken stattfindet.“ Um sein Überleben zu sichern, müsse sich ein Ort und ein Haus zwangsläufig wandeln können.

Neue Vorschriften

Für die Eigentümer kämen mit der Satzung die für Denkmäler geltenden Vorschriften und Auflagen zum Zuge. Unter anderem muss demnach auch der Landeskonservator seine Zustimmung bei baulichen Veränderungen erteilen. „Ist Ihnen klar, dass hunderte von Eigentümern im Satzbereich ihre Bauvorhaben nicht mehr verwirklichen können […]“, schrieb Albers im November in einem Brief an die Ratsmitglieder. „Der Denkmalschutz ist der höchste Schutz, den wir haben. Es geht um Konservierung“, ergänzt er. Nach seinen Recherchen sind rund 450 Eigentümer betroffen, wovon jedoch gerade einmal 40 (neun Prozent) Denkmäler besäßen. „91 Prozent aller Eigentümer wird das Denkmalrecht übergestülpt, das ist unverhältnismäßig.“

Allein mit Baugesetzbuch, Landesbauordnung und der Gestaltungssatzung kämen etwa 20.000 Vorschriften zusammen. Mit der Denkmalbereichssatzung würden ein paar weitere Tausend folgen, etwa zu Themen wie Grundstückszuschnitten, Formen, Farben oder Materialien. „Einen Denkmalbesitzer kann man enteignen, nur weil er sein Haus nicht pflegt“, ergänzt er. Auch Umweltschutz und Dämmung seien nur eingeschränkt möglich, zudem steige der Energieverbrauch.

Nach Albers Rechnungen mit der sogenannten „Petersschen Formel“ steigen auch die Kosten für die Eigentümer. Seien es für den gesamten Aldekerker Baubestand derzeit etwa 1.687.500 Euro jährlich für Instandhaltungsrücklagen, würden sie mit der Satzung um 421.875 Euro auf circa 2.109.375 Euro ansteigen.

Albers hofft, die Menschen mit seinen Informationen überzeugen zu können, ehe am 1. Februar die Bauausschuss-Sitzung ansteht. Neben seiner Info-Kampagne bietet er den Eigentümern auch individuelle Gespräche an.

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