2G-Einkaufsbändchen nur noch für Handel

GOCH. In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 13. Januar eine neue Coronaschutzverordnung. Sie sieht vor, dass in der Gastronomie 2G+ gilt. Damit können die in Goch seit Dezember erhältlichen „Miteinander Stadt Goch – Bändchen“ ab dem morgigen Donnerstag nicht mehr bei Gastronomiebesuchen gelten. Wer also ab dem 13. Januar ein Restaurant oder eine Gaststätte besucht und ein 2G-Bändchen hat, muss zusätzlich seinen Booster- oder Testnachweis und einen amtlichen Ausweis vorzeigen. Hierfür bittet die Stadt Goch um Verständnis.

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