KREIS KLEVE. Im Buchungsportal des Kreises Kleve werden gut 13.000 weitere Termine für die Corona-Schutzimpfungen in allen 16 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet freigeschaltet. Die Impftermine findet vom 3. bis zum 16. Januar 2022 statt. Die Anfang Dezember freigeschalteten 13.200 Termine bis zum 2. Januar sind fast ausgebucht. Die neuen Termine stammen aus dem regulären Angebot mit festen Impftagen und –zeiten, aus dem zusätzlichen Angebot mit Sonderaktionen in einzelnen Städten und Gemeinden sowie aus dem Angebot der festen Impfstelle im ehemaligen Aldi-Markt in Goch. Für alle Impfungen ist es erforderlich, online einen Termin zu buchen. Dies ist ab Dienstag, 28. Dezember 2021, 12.00 Uhr, über das Portal www.impftermine-kreis-kleve.de möglich. Es finden Erst- und Zweitimpfungen für Personen ab zwölf Jahren und Auffrischungsimpfungen („Boosterimpfungen“) für Personen ab 18 Jahren statt.

Wichtig: Es ist aktuell nicht möglich, drei Monate nach der Auffrischungsimpfung eine weitere, vierte Impfdosis zu erhalten.

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Impfungen von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren sind bei diesen Terminen nicht möglich. Dort ist weder ein Kinderarzt vor Ort noch wird der Kinderimpfstoff bereitgehalten. Die Kinder-Impfungen findet an separaten Terminen statt. Die entsprechenden Termine können über einen entsprechenden Link im Buchungsportal des Kreises gebucht werden.

Auffrischungsimpfung nach drei Monaten

Eine Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) ist nach aktuellem Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen drei Monate nach der vollständigen Grundimmunisierung möglich (Stichtagsregelung). Eine Ausnahme gibt es für Personen, die eine Erstimpfung mit Johnson & Johnson erhalten haben. Diese können bereits nach vier Wochen eine Auffrischungsimpfung erhalten. Eine weitere Ausnahme gibt es für Personen mit einer schweren Immundefizienz, die in Einzelfällen bereits ab vier Wochen nach der Grundimmunisierung eine Drittimpfung erhalten können. Die schwere Immundefizienz muss beim Impftermin über entsprechende ärztliche Unterlagen nachgewiesen werden. Das Impfangebot des Kreises Kleve richtet sich an alle Personen, die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland beschäftigt sind. Impfwillige Personen, die nicht in Deutschland wohnen, aber eine Arbeitsstätte in Deutschland haben, müssen dies durch eine Arbeitgeber-Bescheinigung nachweisen können. Beim Impftermin werden benötigt: Personalausweis, gelber Impfausweis (sofern vorhanden) und die Unterlagen, die nach Abschluss der Terminbuchung per E-Mail zugesandt werden. Da stornierte Termine neu freigegeben werden, lohnt sich ein regelmäßiger Blick ins Terminbuchungsportal. Durch die zunehmenden Impfangebote – auch in den niedergelassenen Arztpraxen – benötigen viele Bürgerinnen und Bürger ihren bereits gebuchten Impftermin beim Kreis Kleve nicht mehr. Diese Termine bietet der Kreis Kleve dann erneut im Buchungsportal an.

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