Weihnachtsmarkt: Stadt Goch verfügt Maskenpflicht

GOCH. Auf dem diesjährigen Weihnachtsmarkt in der Gocher Innenstadt (9. bis 12. Dezember) gilt Maskenpflicht. Das hat Bürgermeister Ulrich Knickrehm am Mittwoch im Rahmen einer Allgemeinverfügung angeordnet. Jeder, der den Marktplatzt betritt, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Das gilt für Händler, Aussteller, sonstiges Personal und Besucher. Nur zum Konsumieren von Getränken und Speisen darf die Maske kurzzeitig abgelegt werden. Wer sich nicht an die Regelung hält, muss den Marktplatz sofort verlassen. Dafür hat der Veranstalter Sorge zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Mit der Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Goch auf die allgemein steigenden Infektionszahlen. Neben der bereits durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vorgegebene 2G-Regelung für Besucher soll durch die Maskenpflicht für alle Teilnehmer ein zusätzlicher Infektionsschutz erreicht werden.

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