Auch in der Venloer Innenstadt müssen die Geschäfte ab morgen um 17 Uhr schließen. (Foto: Venlo Partners/Petra Lenssen)

NIEDERLANDE. Die Niederlande passen angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen die Maßnahmen gegen eine Ausbreitung des Coronavirus weiter an. Ab Sonntag, 28. November, müssen Geschäfte, kulturelle Einrichtungen, Gaststätten, Frisöre und Sportclubs bereits um 17 Uhr schließen.

Ausgenommen sind unter anderem Supermärkte und Apotheken. Schulen bleiben vorerst geöffnet, allerdings unter Auflagen. Die neuen Maßnahmen gelten für zunächst 3 Wochen, das kündigte Ministerpräsident Mark Rutte bei einer Pressekonferenz am Freitag an. Rutte appelliert ebenfalls, so viel wie möglich zu Hause zu bleiben und wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten.

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Für den Ausflug nach Venlo bedeutet das konkret: Die Geschäfte in Venlo sind weiterhin geöffnet, Geschäfte für den nicht dringend nötigen Bedarf (zum Beispiel Modegeschäfte) sowie Bars, Restaurants Cafés müssen bereits um 17 Uhr schließen. Geschäfte für den täglichen Bedarf (wie Supermärkte und Drogerien) dürfen bis 20 Uhr geöffnet bleiben. Der Wochenmarkt darf unter Beachtung der geltenden Verhaltensregeln stattfinden.

Der Mindestabstand von 1,50 Metern und die Maskenpflicht gilt ab Sonntag auch für alle Orte, an denen bisher ein fester Sitzplatz Pflicht war, so u.a. in gastronomischen Einrichtungen, in Kinos und im Theater. Die Abstandsregel war erst im September abgeschafft worden und ist seit dem vergangenen Mittwoch wieder Pflicht.

Die bereits geltenden Corona-Regeln bleiben weiterhin gültig. Seit dem 6. November galt bereits die Maskenpflicht in unter anderem Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios. Auch für den Besuch in der Bibliothek, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Ebenfalls wurde der Corona-Nachweis an mehr Orten verpflichtend, die 3G-Regel gilt nicht nur noch in Gaststätten, Besucher müssen auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino, in Zoos, Schwimmbädern und Fitnesscentern nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis, einen negativen Corona-Test oder Genesenennachweis verwenden.

In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert und dazu aufgerufen, sich an die neuen Regeln zu halten. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 95 Euro. Weitere Informationen finden sich unter www.venloverwoehnt.de

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