VENLO. Seit Samstag, 13. November 2021 gilt in den Niederlanden ein Teil-Lockdown. Für mindestens drei Wochen schließen gastronomische Einrichtungen, Supermärkte und Geschäfte für den täglichen Bedarf bereits um 20 Uhr, nicht essentielle Geschäfte um 18 Uhr. Der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern ist ab sofort nicht nur eine Empfehlung, sondern Pflicht. Sportveranstaltungen finden nur noch ohne Publikum statt und es dürfen höchstens vier Besucher zu Hause empfangen werden.

Für den Ausflug nach Venlo bedeutet das konkret: Die Geschäfte in Venlo sind weiterhin geöffnet, allerdings entfällt der lange Einkaufsdonnerstag in der Venloer Innenstadt, Geschäfte für den nicht dringend nötigen Bedarf (zum Beispiel Modegeschäfte) schließen bereits um 18 Uhr, Bars, Restaurants und Geschäfte für den täglichen Bedarf (zum Beispiel Supermärkte, Drogerien, Tierfachgeschäfte, Großhandel und Optiker) um 20 Uhr. Der Wochenmarkt darf unter Beachtung der geltenden Verhaltensregeln stattfinden.

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Maskenpflicht und 3G

Seit dem 6. November galt bereits die Maskenpflicht in unter anderem Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios. Auch für den Besuch in der Bibliothek, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Ebenfalls wurde der Corona-Nachweis an mehr Orten verpflichtend, die 3G-Regel gilt nicht nur noch in Gaststätten, Besucher müssen auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino, in Zoos, Schwimmbädern und Fitnesscentern nachweisen, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind. Es gibt einige Ausnahmen für unter 18-Jährige. Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis, einen negativen Corona-Test oder Genesenennachweis verwenden.

In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert und dazu aufgerufen, sich an die neuen Regeln zu halten. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 95 Euro.

Weitere Infos finden sich unter www.venloverwoehnt.de.

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