NIEDERLANDE. Wegen steigender Ansteckungszahlen gelten ab Samstag, 6. November, verschärfte Corona-Maßnahmen in den Niederlanden. Die Maskenpflicht für öffentlich zugängliche Bereiche wird wieder eingeführt, der Corona-Nachweis wird an mehr Orten verpflichtend und der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern wird empfohlen. Ab Samstag, 6. November, gilt die Maskenpflicht wieder für alle öffentlichen Bereiche, für die kein Corona-Nachweis notwendig ist. Für die Venloer Innenstadt bedeutet das konkret: in unter anderem Geschäften, Supermärkten, beim Friseur, in Nagelstudios und Tattoo-Studios gilt die Maskenpflicht. Auch für den Besuch in der Bibliothek und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern soll wieder gewahrt werden. Ebenfalls wird der Corona-Nachweis an mehr Orten verpflichtend, die 3G-Regel gilt nicht nur noch in Gaststätten, Besucher ab 13 Jahren müssen ab Samstag auch in den gastronomischen Außenbereichen (Terrassen), in Theatern, Konzertsälen, im Kino und bei allen Veranstaltungen nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Diskotheken und Nachtclubs bleiben geöffnet, allerdings gelten hier weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten für die Gastronomie von 6 bis 24 Uhr.
In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert und dazu aufgerufen, sich an die neuen Regeln zu halten. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 95 Euro.
Weitere Informationen finden sich unter www.venloverwoehnt.de

Foto: petra_lenssn|PHOTOGRAPRY

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