Ab dem 25. September gelten gelockerte Corona-Regeln in Venlo

Der Mindestabstand in der Innengastronomie entfällt

Ausflüge nach Venlo und Umgebung sind ab dem 25. September, wieder besonders attraktiv. Foto: Petra Lenssen/Page Factory

NIEDERLANDE. Aufgrund sinkender Corona-Infektionen und der hohen Impfrate führen die Niederlande weitere Lockerungen durch. Ab Samstag, 25. September, entfällt der Mindestabstand von 1,50 Metern und Masken in der Innen-Gastronomie. Die Lockerungen gehen mit der Einhaltung der 3G-Regel bei Gaststätten, Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen einher, Besucher müssen nachweisen, dass Sie geimpft, getestet oder genesen sind.

In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert. Der bisher geltende Mindestabstand von 1,50 Metern entfällt, auch die Mundschutzpflicht gilt dann nur noch für öffentliche Verkehrsmittel. Im Venloer Bahnhof selbst ist die Maske nicht mehr notwendig. Auch Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen wieder wie gewohnt stattfinden. Diskotheken und Nachtclubs dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings gelten hier weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten für die Gastronomie von 6 bis 24 Uhr.

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Nachweispflicht besteht für
alle Personen ab 13 Jahren

Der Corona-Nachweis wird notwendig, wenn man Orte besucht, an denen es ein höheres Besucheraufkommen geben kann. So unter anderem in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, Musikclubs, Theatern und Kinos. Besucher aus Deutschland können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachweis oder das „gelbe Heft“ verwenden. Auch die in der EU gültigen negativen Corona-Tests (nicht älter als 24 Stunden) und Genesenennachweise werden akzeptiert. Die Nachweispflicht besteht für alle Personen ab 13 Jahren und muss zusammen mit einem gültigen Personalausweis vorgelegt werden.

Bei der Ein- beziehungsweise Ausreise in die Niederlande muss derzeit ein PCR oder Schnelltest, beziehungsweise ein Impf- oder Genesenennachweis mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwöf Jahren sowie für Ausflügler, die sich weniger als zwöf Stunden in den Niederlanden aufhalten. Weitere Informationen finden sich unter www.venloverwoehnt.de.

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