Verfahren eingestellt – Täter wird nicht bestraft

GELDERN/SONSBECK. Der 58-jährige Mann aus Sonsbeck, der als Tatverdächtiger für den versuchten Raub auf ein Geldinstitut in Geldern im Jahr 2001 ermittelt wurde, konnte in seiner Vernehmung glaubhaft machen, dass er noch während seines Versuchs, Geld zu erlangen, Reue empfunden und sich dieserhalb entschlossen habe, sein Vorhaben aufzugeben.
Als er den Gerichtsausdruck des Bankmitarbeiters gesehen habe, habe er gemerkt, dass die Aktion keine gute Idee war, weshalb er sodann den Jutebeutel wieder an sich genommen und die Bank verlassen habe. Dies bestätigen auch die Aufnahmen der Überwachungskamera, die damals im Rahmen der Ermittlungen gesichert wurden.

Verfahren eingestellt

Da der Tatverdächtige mithin vor Vollendung der Tat sein Vorhaben freiwillig aufgegeben hatte und damit mit strafbefreiender Wirkung von der noch im Versuchsstadium befindlichen Tat zurückgetreten war, wurde das Verfahren nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Kleve aus Rechtsgründen eingestellt. Bei dieser Sachlage sieht das Gesetz vor, dass der Täter wegen der versuchten Tat nicht bestraft wird.

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