Brandstiftung bei Mühlhoff: BGH bestätigt Urteil

KLEVE/UEDEM. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Kleve hatte am 26. Oktober 2020 einen 58-Jährigen aus Uedem wegen schwerer Brandstiftung zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt (AZ: 120 KLs 23/20). Nach den Feststellungen des Urteils deponierte der Angeklagte am 29. Dezember 2019 in den Fertigungs- und Lagerhallen sowie in dem Verwaltungsgebäude eines Zuliefererbetriebes in Uedem diverse mit Kraftstoff befüllte Benzinkanister und mit Kraftstoff getränkte Tücher und Lappen in der Nähe leicht entzündlicher Gegenstände sowie an Maschinen und zündete mindestens 13 von diesen an. Das Feuer griff, wie vom Angeklagten beabsichtigt, auf wesentliche Bestandteile der Hallen über, die selbstständig weiterbrannten und erst durch die Feuerwehr gelöscht werden konnten. Das Verwaltungsgebäude und die Hallen erlitten durch die Hitze- und Rauchentwicklung teils schwere Schäden an der Bausubstanz. Eine Halle war einsturzgefährdet. Vier Großpressen, mit denen das Unternehmen Werkstücke für die Automobilindustrie herstellt, wurden unbrauchbar. Die Rauchentwicklung war derart stark, dass das dem Betriebsgelände benachbarte Wohnhaus zeitweise komplett von einer Rauchwolke umschlossen wurde. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 50.000.000 Millionen Euro. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss vom 20. Mai 2021 – 3 StR 56/21 – als unbegründet verworfen, die Verurteilung ist damit nunmehr rechtskräftig (BGH, Beschluss vom 12.05.2020 – 3 StR 130/20).

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