Mehr Öffnungen – weniger Negativ-Testungen nötig

KREIS WESEL. Seit Mittwoch, 26. Mai, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 35. Damit treten am Mittwoch, 2. Juni 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210527_coronaschvo_ab_28.05.2021_lesefassung.pdf
Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 2. Juni 2021, die Regeln der Stufe 1.
Zu den Neuerungen gehören unter anderem: Bei Treffen im öffentlichen Raum gilt keine Beghrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten. Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen
Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
Die Sonderregel (Kundenbeschränkung) für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg.
Freibäder dürfen ohne vorherigem Test öffnen.
Großveranstaltungen werden erst ab dem 1. September erlaubt.

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