Multiple Wirklichkeit

KLEVE/ALDEKERK. Vielleicht müssen die Koordinaten des Lebens neu definiert werden. Das ist ein großer Satz. Zu groß gedacht vielleicht. Vielleicht haben sich die Dinge verschoben. Was vorgestern ein No-Go war, hat sich längst auf den Weg ins Normale begeben. Vor Gericht geht es – das hat man mittlerweile begriffen – nicht unbedingt um Gerechtigkeit. Es geht um das Synchronisieren von Handlungen mit Gesetzen. Geht es um Moral? Nicht im eigentlichen Sinne. Trotzdem kreisen Gerechtigkeit wie Gerichtigkeit um Grundfesten: Was du nicht willst, dass man dir tu …

Die Anklage

„Strafverhandlung gegen einen 35-Jährigen aus Bochum wegen verschiedener Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im August 2018 über eine Social Media-Plattform beziehungsweise über einen Massenger-Dienst Kontakt zu einem 15-Jährigen Mädchen aufgenommen und diese dazu genötigt haben, sexuelle Handlungen an sich nach seinen Anweisungen vorzunehmen und ihm entsprechende Bilder oder Videos hiervon zu schicken. Darüber hinaus soll er am 1. April 2019 ein 16-jähriges Mädchen, zu der er Kontakt über eine Social Media-Plattform aufgebaut hatte, unter Anwendung von Gewalt in Aldekerk vergewaltigt haben. Schließlich soll er im Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften gewesen sein.“

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Neugier

Natürlich muss über die Strafbarkeit von Vergewaltigung nicht diskutiert werden. Nein bedeutet Nein. Auch darüber nicht, dass jemand eine andere Person unter Drohungen zu sexuellen Handlungen zwingt.
Rund 10 Minuten dauert allein die Verlesung der Anklageschrift. Herr X., der Angeklagte, gibt daraufhin über seine Verteidigerin eine Erklärung ab. Rund 15 Minuten dauert das Verlesen. Da beschreibt sich einer als „neugierig“ mit einer „normalen sexuellen Ausrichtung“.

Fake Accounts

Herr X. hat sich auch in Frauenkleidern ausprobiert – hat sich im Internet „präsentiert“ und festgestellt, dass Mann ihm die Frau abnimmt. Er hat Fake-Accounts angelegt – falsche Konten also, bei denen es nicht um Geldtransfer ging, sondern um „Überweisungen“ der anderen Art. Von Dom/Rep hatte man in Urlaubszusammenhängen schon gehört. Jetzt geht es um Dom/Sub. Damit sind zwischenmenschliche Verhältnisse umrissen: Herrschaft hier – Sklavenschaft dort. Die Herrscher verteilen Aufgaben an die „Untertanen“. Es geht um sexuelle Handlungen. Herr X. wirkt irgendwie kotzbrockig, aber das tut letztlich nichts zur Sache.

Zentralgestirn

Da ist, scheint es, ein Narzisst am Werk: Herr X. – das Zentralgestirn im Universum seiner Bedürfnisse.
Man will gar nicht wissen, was Menschen anturnt. Man lernt, dass sie manche Flaschen nicht nur in die Mundöffnung einführen. Man lernt, dass sie sich an schmerzempfindlichen Stellen mit heißem Wachs beträufeln und andere ihnen dabei zuschauen – über Bande. Die Bande: der virtuelle Raum. Aufgaben werden erledigt. Müssen erledigt werden. Was Menschen anderen mit deren Einverständnis zufügen, mag den einen abstoßend erscheinen – für andere ist es ein Teil ihrer individuellen Erregungswirklichkeit.

Stifte, Dosen, Kerzenwachs

Frau Z. hat sich mit Herrn X. eingelassen. Schon hier muss etwas korrigiert werden: Frau Z. hat geglaubt, es mit einem Mädchen zu tun zu haben: – Y.. „Hätten Sie all das auch gemacht, wenn es sich um einen Mike, Alter 18, oder um einen Sven, Alter 45 geahndet hätte?“, fragt der Vorsitzende die Zeugin: Sie schüttelt den Kopf.
Was X. anfangs von ihr verlangte, hat sie mitgemacht. War dabei auch erregt. Später wurden X.s Wünsche extremer. Es ging um Deo-Dosen und Stifte, die sie einführen sollte – es ging um heißes Kerzenwachs – es ging darum, dass Z. sich selbst verletzen sollte. X. hat ihr gedroht: Wenn sie nicht mitmacht, wird er Fotos und Filme, die sie für ihn gemacht und ihm geschickt hat, an ihre Eltern schicken. Jetzt also die Drohung mit eben der Instanz, von der Z. nicht möchte, dass ihr Tun dorthin übermittelt wird. Man kann‘s nachvollziehen. Die sogenannten Aufgaben, sagt sie, seien stets ihr gestellt worden: von Herrn X.. Sie selbst habe, sagt Z., keine Aufgaben gestellt.

Schein und Sein

Zeit für eine nächste Instanz. Herr X. hat auch Kontakte zu einer weiteren jungen Frau gehabt. Nennen wir sie C.. An dieser Stelle wird die Sache ein wenig kompliziert. X. – eigentlich ja ein Mann – hat sich Z. gegenüber als nahezu gleichaltriges Mädchen ausgegeben hat: C.. Es ist also zu unterscheiden zwischen der echten C. und der C., die Z. X. gegenüber zu sein vorgibt. So weit kann man folgen – ist aber mit den Verwirrungen noch nicht am Ende, denn – für ein Drehbuch wäre das zu verwirrend – Z. und die wirkliche C. lernen sich – zunächst virtuell und später von Angesicht zu Angesicht – kennen. Zunächst aber existiert im Leben der Z. nur die Fake-C, hinter der sich ja Herr X. verbarrikadiert hat.

Wirklichkeiten

Längst ist man hoffnungslos ins Chaos eingespannt. Längst muss man zur Kenntnis nehmen, dass es zwei Wirklichkeiten gibt. Da sind das Virtuelle. die Scheinexistenzen des Herrn X. und da ist eine Wirklichkeit im althergebrachten Sinn. Man muss auch konstatieren, dass es Verhalten und Vorlieben wie das der hier Beteiligten schon immer gegeben hat. SM ist keine Erfindung des 20. Jahrhundert. Anders ist heute die Möglichkeit des Sichwegduckens im virtuellen Raum.

$Gelöscht

Frau Z. spricht in ihrer Aussage davon, dass sie zur falschen C. eine Beziehung zu haben glaubte. Sie, Z., erfüllte die ihr gestellten Aufgaben, der Fake-C., bis es „zu krass“ wurde. Hin und wieder beam Z. von der Fake-C. Bilder geschickt. Sowohl die Bilder als auch die Chats hat Z. gelöscht. Würde man Bilder von einem Mädchen löschen, zu dem man eine Beziehung zu haben glaubt?
Irgendwann macht die Fake-C. Schluss mit Z.: von heute auf morgen. „Natürlich war ich enttäuscht. Aber ich war auch sauer“, räumt Z. ein. Können so unterschiedliche Gefühle in einem Kopf, in einer Seele, in einem Herz Platz finden? Sicherlich.

Vergewaltigt

Längst haben sich in dieser Geschichte die Linien gekreuzt. Z. hat die wirkliche C. kennengelernt. Heute leben die beiden in einer Beziehung. C.s Geschichte mit Herrn X. ist – verglichen mit der von Z. – noch eine Spur krasser. Die beiden haben sich getroffen: in der wirklichen Welt. Und X. soll – so steht es in der Anklage – die echte C. vergewaltigt haben. Das Wie kannwill man nicht beschreiben. Nach der Vergewaltigung soll sich C. noch mehr als ein Mal mit X. getroffen haben. Wenn Frau Z. heute von der Fake-C. spricht, sagt sie „er“. „Ich weiß doch mittlerweile: Das war damals der X.“, sagt sie. Ob es sie störe, dass Publikum im Saal sei, fragt der Vorsitzende die Z., als ihr Durch-Den-Wind-Sein offensichtlich ist. Sie schüttelt den Kopf.

Zwillinge

Auf dem Gang hat man sie vorher mit ihrer Schwester gesehen: So sehen Zwillinge aus, denkt man und erfährt dann: Der Zwilling – das ist die C.; die wirkliche C.. Die beiden Frauen gleichen sich irgendwie aufs Haar: die Physiognomie – die Kleidung. Da ist – denkt man – aus zwei Opfern eines geworden.
X.s Verteidigerin möchte von Frau Z. wissen, „ob mein Mandant direkt das Wort an Sie richten darf – er möchte sich entschuldigen“. Frau Z. lehnt das ab. Warum, denkt man, will X. sich entschuldigen? Ist ihm da etwas klar geworden? Z.s Aussage ist beendet. Jetzt soll C. aussagen. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen.

Ein Abgrund

Was für eine Geschichte ist das hier?, denkt man auf dem Weg aus dem Gerichtssaal, als Z. und C. mit einer Zeugenbetreuerin den Saal ansteuern? Wenn Herr X. Frau C. vergewaltigt hat, muss die Härte des Gesetzes ihn treffen. Da gibt es nichts zu diskutieren. Was die Anklageschrift aufführt, ist nichts als ein Abgrund.
Wenn X. die beiden Frauen zu Handlungen erpresst hat, soll es ihn, denkt man, erwischen. Anfangs – in den 13 Minuten, als die Anklage verlesen wurde, hat man X. auf einen anderen Planeten gewünscht. Man möchte das auch jetzt noch. Noch ist nicht geklärt, wer was zu welchem Zeitpunkt zuließ und wann Z. und C. sich widersetzt haben.
Wie konnten die Z. und die C. in Kontakt kommen? Sie habe, hat Z. ausgesagt, dem X. irgendwann ihre Adressdaten übermittelt. Warum? „Er wollte mich besuchen.“

Drohungen

Nur so habe X. ihr, Z., mit der Weitergabe der Fotos an ihre Eltern drohen können und vielleicht habe er ihre – Z.s – Daten, an C. übermittelt. Hat X. die beiden Frauen gegeneinander ausspielen wollen? Jetzt jedenfalls haben Z. und C. eine Beziehung. Sie wohnen zusammen und werden im Vorfeld des Prozesses die Situation erörtert haben. Anfangs häufig – mittlerweile nicht mehr – sei all das Thema gewesen, sagt Z.. Schuld, denkt man, lässt sich häufig leichterschneller denken als Unschuld.

Der Preis der Erregung

Dass einer wie X. sich als jemand ausgibt, derdie ersie nicht ist: Das Internet macht es möglich. Auf was sich Menschen um den Preis der Erregung und der Neugier einlassen, gehört – solange Einverständnis herrscht – nicht vor ein Gericht. Am Ende des ersten Verhandlungstages ist man – gelinde gesagt – durcheinander. Die Wirklichkeiten: aufgerieben zwischen virtueller und lebender Realität. Es gibt da, denkt man, diese andere Welt. Es ist auch die Welt, in der Menschen nach Anschauen oder Lektüre von „50 Shades of Grey“ in Baumärkte gelaufen sein sollen, um sich dort mit Utensilien zu versorgen, die für andere Handlungen gedacht waren.

Ein Unding

Dass X. die C. mit einem Kabelbinder an den Händen gefesselt und sie dann vergewaltigt haben soll, ist ein Unding. Liest man die Inhaltsangabe zum Film der 50 Grauzonen, der 2015 erschien, spielen auch dort Kabelbinder eine Rolle.
Bei der Vergewaltigung der C. – auch das erfährt man – ist es nicht geblieben. Es ging auch um Erniedrigungen. Herr X. ist, sagt er, von Zustimmung ausgegangen. Weist man ihm das Gegenteil nach, wird es – zu Recht – eng werden für ihn.

Unbedarft

Schließlich wird Herrn X. noch der Besitz kinderpornografischen Materials vorgeworfen. Sollte sich auch das als richtig herausstellen …
Eines zeigt diese Geschichte: die Unbedarftheit mancher Menschen, mit ihren Daten im Internet umgehen – auch mit Fotos und Videos. All das ist besorgniserregend. So viel steht fest. „Ich würde im Internet nicht mal meine Schuhgröße angeben“, sagt einer auf dem Gang.

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