Der 12. Apostel

KLEVE/KRANENEBURG. „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit.“ Das war früher auf Zigarettenschachteln zu lesen. Heute findet man Hinweise wie: „Raucher sterben früher“ oder „Rauchen kann tödlich sein“. Zur folgenden Geschichte passt vielleicht dies hier am besten: „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihren Umgebung erheblichen Schaden zu.“

Einnahmeausfälle

Es ist aber nicht nur das Rauchen – manchmal geht es um die illegale Herstellung von Zigaretten. Schäden entstehen also nicht so sehr an der Gesundheit sondern eher bei den Steuereinnahmen. Es geht um Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei und Verstoß gegen das Markengesetz. Zwei Jahre, sechs Monate – wie besprochen – für den Angeklagten in einer „Abspaltung“ des Kranenburger Zigaretten-Prozesses. Der Reihe nach …

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Der 12. Apostel

Zwölf Angeklagte (manche nannten sie scherzhaft die zwölf Apostel) waren es ursprünglich in dem Verfahren, das aus Platzgründen in Düsseldorf stattfand. Elf von ihnen: bereits verurteilt. Jetzt also: der zwölfte Apostel. Notwendig geworden war das Verfahren durch eine Covid-Erkrankung nebst dreiwöchige Quarantäne des jetzt Angeklagten. Die 9. große Strafkammer des Klever Landgerichts verhandelt quasi „im Nachschlag“.

Etwas anders

Das Verfahren: ein wenig anders als sonst üblich. Die Anklageverlesung fand nicht statt, denn der Angeklagte hatte ja den Anfang des Prozesses noch auf der Anklagebank miterlebt. Was die Staatsanwältin zwischendurch als „Deal“ bezeichnete, wurde vom Vorsitzenden schnell korrigiert. Es handele sich „um eine Verständigung“. Zur Disposition standen – siehe oben – zwei Jahre und sechs Monate.

Keine Überraschungen

Voraussetzung: Der Angeklagte gesteht, was die Anklage ihm vorwirft und die Verteidigung verzichtet auf neue Beweisanträge. Man denkt an den Paten: Da also ist das Angebot, das man nicht ablehnen sollte. Aussagen zur Person und zur Sache: ebenso erforderlich wie Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Für den Außenstehenden wirkt all das wie Spiegelfechterei. Alexander Lembke, einer der Pressesprecher des Landgerichts: „Zu einer Verständigung gehört natürlich, dass alle Beteiligten die Modalitäten akzeptieren. Ein Angeklagter, der sich für unschuldig hält, würde das natürlich nicht tun.“

Verfahrensverkürzung

Letztlich dient eine Verständigung – in diesem Fall – der Verfahrensverkürzung. Es ist ja – im Zuge der Düsseldorfer Hauptverhandlung – alles bereits festgestellt. Die Tat des heute Angeklagten ist – folgert man – nicht anders zu bewerten.
„Strafverhandlung gegen noch einen 29-jährigen Ukrainer im sogenannten Zigarettenprozess wegen bandenmäßiger Steuerhinterziehung großen Ausmaßes, banden- und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei sowie banden- und gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Markengesetz. Laut Staatsanwaltschaft sollen die ursprünglich zwölf Angeklagten in dem Zeitraum vom 16. Juli bis zum 18. August 2020 in Kranenburg Zigaretten hergestellt haben, ohne dies der Finanzbehörde gemeldet zu haben und die Ware – ohne Erlaubnis der jeweiligen Rechtsinhaber – mit Schriftzügen und Aufmachungen der geschützten Marken Richmond, Regal und Mayfair versehen haben, um diese verkaufen zu können. Darüber hinaus sollen sie dabei bewusst unversteuerten Tabak in Besitz genommen haben. Laut Staatsanwaltschaft seien insgesamt mindestens 28.464.850 Zigaretten produziert worden. Dabei sollen im Tatzeitraum Tabaksteuern in Höhe von 4.656.849,49 Euro verkürzt worden sein. Zudem sollen in der Halle etwa 17.360 Kilogramm unversteuerter Feinschnitt eingelagert worden sein, für welchen die nicht abgeführte Tabaksteuer bei einem Wert von 1.232.039,20 Euro gelegen haben soll.“

Fast das Zehnfache

Der Angeklagte: unbescholten. In der Ukraine hat er ein Studium abgeschlossen, wurde dann arbeitslos und fand per Internet-Inserat den Job in der Kranenburger „Zigarettenfabrik“. Zuhause in der Ukraine habe er einen Monatsverdienst von 300 bis 400 Euro – für den Job in Kranenburg hat man ihm 3.000 Euro geboten. 3.000 Euro pro Monat. Erst später ist ihm klar geworden, dass „etwas nicht in Ordnung“ gewesen sein kann. Andererseits hat er gedacht, etwas Derartiges ist in Deutschland doch wohl nicht möglich. So kann man sich täuschen.

Kleine Lichter

Das Geständnis des Angeklagten nennt die Staatsanwältin ein „Schmalspurgeständnis“. In der Urteilsbegründung macht der Vorsitzende deutlich, „dass Sie uns weit mehr hätten sagen können“. Der Angeklagte – wie auch seine Kollegen: kleine Lichter in einer auf riesige Gewinne ausgelegten Hierarchie. Basis des Handelns: ein hohes Maß am krimineller Energie. Vielleicht, denkt man, könnte der Angeklagte tatsächlich mehr erzählen über Hintermänner und Hintergründe. Vielleicht, denkt man, ist seine „Zurückhaltung“ angstgesteuert. Die Drahtzieher, denkt man, werden sich irgendwo prächtig amusieren. An Geld dürfte es nicht mangeln.
Antrag der Staatsanwaltschaft: Zwei Jahre, sechs Monate. Antrag der Verteidigung: Eine mildere als die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe. Am Ende bekam der Angeklagte verständigungsgemäß eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Haftbefehl: weiterhin aufrecht, aber außer Vollzug. Klartext: Der Mann kann – er muss nur eine feste Adresse ang eben – die Heimreise antreten.

Gesundheit kann – Steuer muss

Es sei, so heißt es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft, ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden entstanden. Das gehe zu Lasten aller ehrlichen Steuerzahler. Inwiefern durch die mangelhaften hygienischen Zustände in der Fabrik auch gesundheitliche Schäden für die Käufer (also Raucher) entstanden seien, lasse sich nicht feststellen. „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit.“ „Rauchen kann tödlich sein.“ Wie auch immer: Steuern müssen gezahlt werden. Wenn nicht – aber das hatten wir ja schon …

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