Impfungen in Prioriätsgruppe 3 möglich

Durch einen am 5. Mai vom NRW-Gesund­heitsministerium (MAGS) veröffentlichten Erlass sind ab  Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr, nun auch Terminbuchungen für eine Corona-Schutzimpfung für bestimmte Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Die Termine für die Impfung in einem der Impfzentren im Rheinland können über die Buchungsoptionen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein vereinbart werden – entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder unter https://termin.corona-impfung.nrw/hom

Folgende Personenkreise haben durch den heutigen Erlass des MAGS eine Impfberechtigung erhalten: Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren (maxi­mal zwei Kontaktpersonen je Schwangerer und Pflegebedürftiger)
Eltern von pflegebedürftigen Minderjährigen
Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten: Dazu zählen grundsätzlich alle beschäftigten inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber
Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
Gerichtsvollzieherinnen und –vollzieher
Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
Als Nachweis für Kontaktpersonen ist das offizielle Formular des MAGS zu verwenden, dieses kann über die Homepage des MAGS bezogen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf

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