Freundschaft plus oder: jede Menge Blumen

KLEVE/GOCH. Am Ende stellt der Vorsitzende das Verfahren ein. Zwei Geschichten. Beide wahr …? Frau Z. war wegen „Nachstellung“ angeklagt. Telefonanrufe, Bestellung etlicher Dinge im Namen eines Mannes, den man folglich als Z.s Opfer beschreiben müsste – solcherlei legt man ihr zur Last.

Zeuge und Opfer

Es gilt die Unschuldsvermutung. Z. hat – angeblich auch im Namen des Herr X. (er ist Zeuge und Opfer) – Geld gespendet und Zeitungsprobe-Abos gebucht. Dazu jede Menge Blumen. An X., an dessen Nachbarinnen – alles in X.s Namen und auf seine Kosten. So jedenfalls steht es in der Anklageschrift.
Frau Z., erzählt wortgewandt eine gänzliche andere Geschichte. Mit X. hatte sie eine Affäre – keine Beziehung. X. wird es später „Freundschaft Plus“ nennen: ein wenig Sex hier und da. Mehr nicht. Frau Z. jedenfalls hat X. Geld geborgt. Natürlich: Sie hätte das, sagt sie, nicht tun sollen. X.: schwer spielsüchtig und bipolar gestört.

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Aida

Frau Z. stellt Fragen: Wie soll sie viele der genannten Bestellungen ausgeführt haben, wenn sie doch auf der Aida durch die Karibik cruiste oder mit Arbeitskollegen in New York war? Frau Z. ist eine Rednerin. Der Vorsitzende stellt eine Frage – Frau Z. gibt allumfassend Antwort. Ohnepunktundkommagehtesineinemdurch. Ihr geschiedener Mann: auch spielsüchtig. Den X. hat Z. über ihren Ex-Mann und eine seiner Therapien kennengelernt.

Ironie des Schicksals …

… Z. wird geschieden und gerät wieder an einen Spielsüchtigen. X. Sie leiht im Geld. Bekommt es nicht zurück. Da muss frau telefonieren. X. soll ihr mit seinen guten Beziehungen zur Polizei gedroht haben. Man werde ihr, Z., Drogen unterschieben. „Ich nehme keine Drogen. Mach ich einen Test – bin ich raus“, sagt sie. Man werde sie als Dealerin drankriegen. Das sei doch noch viel schlimmer. Einen Teil des geliehenen Geldes – 500 Euro – zahlt X. zurück, sagt Z. aus.

Lithium

Dann: das Opfer als Zeuge. Kein durchgeknallter Spieler. X. beantwortet alle Fragen des Vorsitzenden – erzählt auch von seiner Spielsucht und von der bipolaren Störung. Die Störung: nicht mehr relevant. Er hat Lithium bekommen, sagt er und irgendwie denkt man an Batterien. Die bipolare Störung bietet Angriffsterrain für X.s Anwalt, der X. mit Fragen schlecht aussehen lassen möchte.

Es soll Schluss sein

Immerhin: X. ist kein von den angeblichen Nachstellungen der Z. aus dem Leben Gekegelter. Er möchte nur, dass Schluss ist mit diesem Zustand. Er hat längst eine neue, feste Freundin. Die Z. hatte sich mehr versprochen als er, X., zu geben bereit war. X. erzählt von 100en Anrufen in drei Stunden – von Blumen und allerlei anderen Dingen, die er und die Nachbarn geliefert bekamen. Er macht nicht den Eindruck eines Mannes, dem es um Retourkutschen geht. Man hat nicht den Eindruck, dass er Z. hereinreiten will. Aber Eindrücke sind keine Urteile – bestenfalls Vor-Urteile. Sie können negativ sein oder positiv.

Mehr als eine Wirklichkeit

Man hört zwei Geschichten, die sich irgendwie gegenseitig ausschließen – auslöschen – und ist froh, sich nicht für eine entscheiden zu müssen, die schließlich „die Richtige“ sein soll. Vielleicht stimmen sie beide. Es gibt mehr als eine Wirklichkeit.
Am Ende schlägt der Vorsitzende „eine Einstellung des Verfahrens“ nach Paragraph soundso der Strafprozessordnung vor. Die Prozesskosten muss die Staatskasse tragen. Die Verteidigung stimmt zu. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu. Klappe zu. Fragen offen: Die Bestellungen, die an X. oder Leute aus seinem Umfeld geliefert wurden (es kam da einiges zusammen – man hat die Summen nicht mitgeschrieben) – wer bezahlt denn eigentlich dafür? Das wird vermutlich ein anderes Gericht zu klären haben.

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