Maifeiertag: Polizei weist auf geltende Regeln hin

KREIS KLEVE (ots). “Tanz in den Mai”, Maifeiertag – die Kreispolizeibehörde Kleve sensibilisiert die Bürgerinnen und Bürger angesichts des anstehenden Wochenendes für die aktuellen Corona-Regeln. Nach wie vor gelten die Bestimmungen zu Zusammentreffen im öffentlichen und privaten Raum, so dass sich Angehörige des eigenen Haushaltes nur mit einer weiteren Person treffen dürfen. Ausgelassene Feiern und gesellige Touren mit dem Bollerwagen sind demnach leider nicht möglich. Im Kreis Kleve ist darüber hinaus derzeit aufgrund der Inzidenzwerte bekannter Weise die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in Kraft. Die Polizei im Kreis Kleve wird in den nächsten Tagen und Nächten besonderen Fokus auf die Einhaltung der Corona-Regeln legen. Das gilt auch für den sogenannten “kleinen Grenzverkehr”. Die Lockerungen in den Niederlanden mögen einen Anreiz bieten, dem Nachbarland einen Besuch abzustatten. Aber: Einreisende in und Reiserückkehrer aus den Niederlanden müssen einen anerkannten aktuellen und negativen Covid-19-Test vorweisen. Dies gilt nach wie vor und wird von den Einsatzkräften stichprobenartig überprüft. Stellt die Polizei Verstöße gegen die aktuellen Regelungen fest, werden diese geahndet und entsprechende Verfahren eingeleitet. Detaillierte Informationen rund um die gültigen Bestimmungen hat die Landesregierung NRW hier zusammengestellt: https://www.land.nrw/corona

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