In diesen Tagen erhalten gut 2.300 Personen Jahrgang 1941 Post aus dem Kreishaus mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung. Foto: Kreis Kleve/Jonas Niersmann

KREIS KLEVE. Das Impfen im Impfzentrum Kreis Kleve geht weiter. Nun erhalten diejenigen Personen Post aus dem Kreishaus, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Dezember 1941 geboren sind. Gut 2.300 Anschreiben werden in den kommenden Tagen ihre Adressaten erreichen. „Neu ist, dass die aufgrund ihres Alters impfberechtigten Personen nun gemeinsam mit der Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner – unabhängig von deren Alter – eine Schutzimpfung bekommen können“, erläutert Landrätin Silke Gorißen. Diese Corona-Schutzimpfungen können für die Impfstellen Kalkar und Geldern des Impfzentrums Kreis Kleve vereinbart werden.

Die Personen, die nun Post vom Kreis Kleve bekommen, können ab Dienstag, 6. April, ihre Impftermine vereinbaren – und zwar gleichzeitig für sich selbst und gegebenenfalls den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Die Vereinbarung der Termine ist ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein möglich, und zwar online unter www.116117.de oder täglich von 8 bis 22 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 0800/116 117 01. Dort werden direkt beide erforderlichen Impftermine vereinbart. Die Termine werden der Bürgerin oder dem Bürger schriftlich bestätigt. Am Impfzentrum oder beim Kreis Kleve können keine Termine vergeben werden.

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Erforderliche Unterlagen fürs Impfzentrum
Am jeweils vereinbarten Impf-Tag werden im Impfzentrum verschiedene Unterlagen benötigt. Neben der Terminbestätigung sind dies der Personalausweis, gegebenenfalls der Allergiepass sowie die Nachweise und Formulare, die die impfwillige Person per Post erhält. Im Impfzentrum besteht die Möglichkeit, offene Fragen zur Impfung mit einem Arzt zu besprechen. Als Nachweis über die Impfung erhalten die geimpften Personen dann im Impfzentrum eine Bescheinigung.

Landrätin Silke Gorißen informiert die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Anschreiben ferner darüber, dass sie eine Begleitperson zum Impfzentrum mitbringen können. Für den Fall, dass die impfwillige Person nach der Terminvereinbarung in ihrem Umfeld niemanden findet, der ihn oder sie zum Impfzentrum bringt, listet das Schreiben die konkreten Ansprechpartner in den 16 Kommunen im Kreisgebiet auf, die über mögliche Hilfs- und Transferangebote der Kommunen informieren. Unter bestimmten Umständen übernehmen die Krankenkassen auf Grundlage des § 60 SGB V die Kosten für den Transport mobilitätsbeeinträchtigter Menschen, die nicht selbstständig zum Impfzentrum kommen können. Dies muss vor dem Termin von der Krankenkasse genehmigt werden.

„Die Impfungen gegen das Corona-Virus sind kostenlos und freiwillig“, betont Landrätin Silke Gorißen. „Deshalb werbe ich bei jeder Bürgerin und jedem Bürger um ihre und seine Unterstützung im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Jede Impfung zählt!“

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