Die Stadt Geldern sperrt ab heute Sportanlagen und die Skateanlage. Foto: Stadt Geldern

GELDERN. Ende der vergangenen Woche hat der Kreis Kleve angeordnet, die Corona-Maßnahmen im gesamten Kreisgebiet aufgrund der steigenden Fallzahlen mittels einer Allgemeinverfügung zu verschärfen. Am heutigen Mittwoch tritt die Allgemeinverfügung des Kreises Kleve in Kraft. Die damit einhergehenden Einschränkungen betreffen sowohl das private als auch das öffentliche Leben.

Unter anderem hat der Kreis Kleve in der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen für Spiel- und Bolzplätze sowie Jugendsportanlagen angeordnet. Demnach dürfen Spielplätze ab Mittwoch, 24. März, nur noch bis 18 Uhr genutzt werden. Auf Spielplätzen gilt weiterhin die Maskenpflicht, ausgenommen davon sind Kinder bis zum Grundschulalter.

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Wenn in einer Kommune im Kreisgebiet die Kontaktbeschränkungen auf Bolzplätzen, öffentlichen Jugendsportanlagen und vergleichbaren Einrichtungen nicht eingehalten werden oder deren Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert werden könne, soll die zuständige örtliche Ordnungsbehörde außerdem ganztägig oder für bestimmte Uhrzeiten ein Betretungsverbot aussprechen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Geldern beschlossen, auch die Skateanlage an der Sporthalle am Bollwerk zu schließen, um den Anordnungen des Kreises Kleve Folge zu leisten. „Die Erfahrungen der vorigen Wochen und Monate haben leider gezeigt, dass ein Großteil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich regelmäßig an der Skateanlage aufhalten, die geltenden Corona-Bestimmungen – wie Abstand halten oder Maske tragen – missachtet, obwohl unsere Kollegen mehrmals täglich vor Ort sind, um die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren“, erklärt Johannes Dercks, Leiter des Ordnungsamts in Geldern. „Aus diesem Grund sehen wir uns im Sinne der Allgemeinverfügung des Kreises Kleve gezwungen, die Skateanlage vorübergehend schließen zu müssen.“

Auch die Sport- und Bolzplätze im Stadtgebiet werden gesperrt – entsprechende Hinweisschilder stellen die Mitarbeiter der Gelderner Betriebshöfe in Kürze vor Ort auf. „Aufgrund der derzeit stark ansteigenden Fallzahlen haben wir aber entschieden, die (Fußball-)Sportplätze komplett zu schließen“, sagt Ordnungsamtsleiter Johannes Dercks mit. Über die Schließung der Sportplätze informiert die Stadtverwaltung die Sport-, insbesondere Fußballvereine, noch einmal gesondert, teilt die Stadt Geldern mit.
Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung möglich bleibt grundsätzlich Sport auf Außen-Sportanlagen – dort dürfen aber höchstens zwei Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder nur Personen eines Haushalts Sport treiben. Dies gilt für Erwachsene und Kinder. Nicht betroffen von der Allgemeinvefügung des Kreises Kleve ist der Außen-Reitsport.

Ebenfalls verstärkt werden mittels der Allgemeinverfügung die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Ein Haushalt kann ab dem morgigen Mittwoch höchstens eine Person aus einem anderen Haushalt treffen – insgesamt dürfen sich jedoch maximal fünf Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – als ein Haushalt. Der gesamte Text der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Homepage: Button „Bekanntmachungen“).

 

 

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