c. t.

Um 12.20 beendet der Vorsitzende die Zusammenkunft. „Mehr wird es heute leider nicht geben.“ Ach ja: Begonnen hatte das Ganze (planmäßige Abfahrt) um 12 Uhr (selber Tag.)

Bandendiebstahl

Im Pressespiegel des Amtsgerichts nur ein Wort: Bandendiebstahl. Das Problem: Die Bande ist nicht erschienen. Zwei Männer sind angeklagt. Einer von ihnen hat einen Verteidiger. Der ist aus Bottrop angereist – oder war es Bochum? Das ist natürlich eine unverzeihliche aber gottseidank nicht strafbare Verwechslung. Auch eine Übersetzerin war vom Gericht bestellt. Kurz vor 12 hatte der Vorsitzende den Saal betreten. Nichts ahnend – wie alle anderen.

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Keine gute Idee

Die Angeklagten: noch nicht eingetroffen. (Keine wirklich gute Idee, denkt man, wenn jemand vom Gericht als Angeklagten vorgeladen ist. Man erinnert sich an die Studienzeit: c.t. Kurz mal nachschlagen.
Wikipedia sagt: Akademische Zeitangaben sind die Darstellung einer Uhrzeit, bei der Termine eine Viertelstunde später beginnen als angegeben. Diese sind besonders an Wissenschaftlichen Hochschulen weit verbreitet („akademische Viertelstunde“ oder „akademisches Viertel“ beziehungsweise „akademisches Quart“).
Vielleicht haben die Angeklagten angenommen, dass eine Verhandlung c. t. beginnt. Ein ziemlicher Irrtum, der – es wird sich in Kürze zeigen – nicht ohne Folgen bleibt.

„Kleine Sachen“ finden statt

Und was passiert zwischen High Noon und c. t.? Zeit für Unterhaltungen. Wie denn Corona in Bottrop gehandhabt wird, möchte der Vorsitzende vom Verteidiger wissen. „Alle Verhandlungen mit Maske.“ Es werde auch viel abgesagt. Nur die „kleinen Sachen finden statt“. Klein heißt in diesem Fall: Wenig Zeugen. Wenig Personal. Das Landgericht Kleve verhandelt ja derzeit in einer Zigarettensache. Große Nummer. Zwölf Angeklagte – jeder hat zwei Verteidiger. Da kommt was zusammen. In Geldern wird teils mit fortdauernder „Maskerade“ verhandelt. Gilt für alle. Zwischendrin: Lüftungspause.

Fünf vor zwölf

Mittlerweile ist es 12.10 Uhr. Der Vorsitzende drückt den Knopf der Sprechanlage: „Beteiligte in der Strafsache XY bitte eintreten.“ Nichts passiert. Für die Angeklagten ist es jetzt fünf vor zwölf. Die ‚letzte Chance‘ ist in Auflösung begriffen.
Haben die beiden Herren eigentlich Vorstrafen? Gibt es Urteile? Der Staatsanwalt hat nichts gefunden, aber: da steht einiges zu Buche. Was die „Vorgeschichte“ der Abwesenden angeht machen Verteidiger und Vorsitzender unterschiedliche Angaben. Es gibt da, erfährt man, gegen einen der beiden Herren, auch eine Sache in Dänemark. „Jetzt wird es kompliziert“, sagt der Vorsitzende.
12.15 Uhr: Anscheinend werden die Angeklagten nicht erscheinen. Der Staatsanwalt regt einen Strafbefehl an. Sechs Monate für jeden der beiden Herren. Bewährungszeit: drei Jahre. Kann sein, dass es Einspruch geben wird. In diesem Fall: erneuter Verhandlungstermin. „Wie weit sind Sie mit der Planung?“, wendet sich der Verteidiger an den Vorsitzenden. „Wenn verhandelt werden muss, dann kann es Mai werden.“

Früher war mehr los in Bottrop

Ende Mai, erfährt man, ist für den Verteidiger Schluss. Ruhestand. Es reicht. Wenn also verhandeln, dann – bitte – bis spätestens Ende Mai. „Früher war ich ja öfter mal in Kleve“, sagt der Verteidiger, „aber die Drogenszene in Bottrop ist auch nicht mehr das, was sie mal war“. Um 12.20 ist die Sitzung beendet. Siehe oben: „Mehr wird es heute leider nicht geben.“ Man wünscht einen schönen Tag.

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