Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Polizisten ein

KREIS KLEVE. Die Staatsanwaltschaft Kleve hat das gegen einen Polizeibeamten der Kreispolizeibehörde Kleve gerichtete Ermittlungsverfahren wegen der rechtswidrigen Inhaftierung des syrischen Staatsangehörigen Amad A. im Jahre 2018 mit Verfügung vom heutigen Tage eingestellt. Die durchgeführten Ermittlungen haben nicht zur Feststellung eines strafbaren Verhaltens geführt. Der Polizeibeamte hat sich insbesondere nicht wegen Freiheitsberaubung strafbar gemacht.

Die Ermittlungen waren eingeleitet worden, nachdem in den Medien über ein zwischen dem Polizeibeamten und einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Braunschweig am 27. Juli 2018 geführtes Telefonat berichtet worden war. Anlass für dieses Gespräch war, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den malischen Staatsangehörigen Amedy G. zwei Verfahren führte, in denen dieser zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war, und sie in einem der Verfahren eine auf die Personalien des syrischen Staatsangehörigen Amad A. bezogene Aufenthaltsmitteilung erhalten hatte.

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Im Rahmen des Telefonats teilte der Polizeibeamte der Staatsanwältin Daten zur erkennungsdienstlichen Behandlung des syrischen Staatsangehörigen und zu dessen sich aus den Lichtbildern ergebenden arabischen Herkunft mit. Der konkrete Inhalt des Gesprächs konnte nicht sicher rekonstruiert werden. Im Anschluss an das Telefonat vermerkte die Staatsanwältin, dass “Amed Amed” nicht identisch mit der im dortigen Verfahren angeklagten Person sei. Indes steht nicht fest, dass auch dem Polizeibeamten aufgrund des Gespräches und der ihm im Übrigen vorliegenden Informationen die Personenverwechslung bewusst war.

Vor diesem Hintergrund konnte nicht festgestellt werden, dass der Beamte erkannt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die zuvor erfolgte Festnahme und zu diesem Zeitpunkt noch andauernde Inhaftierung des syrischen Staatsangehörigen Amad A. auf einer Personenverwechslung mit dem malischen Staatsangehörigen Amedy G. beruhte.

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