Nice loving dad

KLEVE. Ein Paradoxon. Jemand muss (be)schreiben, was da geschehen ist. Gleichzeitig muss gewarnt werden. Das Lesen wird Schmerzen bereiten. Wer nicht wissen möchte, was hierzulande mit Kindern geschieht, liest jetzt (bitte!) nicht weiter.

Mindestens

Man möchte Nice Loving Dad eine Mail schreiben. Mindestens das. Alles Weitere verbietet sich. Nice Loving Dad (nur zur Sicherheit – das heißt netter, liebender Vater) – Nice Loving Dad also bietet im Internet seine Töchter an. Es gibt nicht nur Fotos und Videos.
Der junge Herr K., um den es hier geht, fragt im Chat, ob man die (Töchter) auch haben könne. K. steht vor Gericht: Besitz und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien. K. ist da „so reingeschlittert“. Beziehungsprobleme. Trennung. Suff. Dann „irgendwie“ in Chats geraten. „Das war nur eine Phase. Das ist vorbei.“ Die Richterin spricht von Bildern, auf denen Kinder zu sehen sind, die mit Hunden …

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Es wird schon nicht schlimm kommen

Man ist zum Amtsgericht gegangen, weil man dachte: Es wird schon nicht so schlimm kommen. Dann sitzt man da und wieder einmal versteht man die Welt nicht mehr.
K. ist mittlerweile in Behandlung. Er gibt alles zu. Es tut ihm leid. Er lebt in einer neuen Beziehung. Die Freundin und deren Eltern wissen Bescheid. Das Paar baut ein Haus.
Und jetzt sitzt K. neben seinem Verteidiger: Geständnis. Flucht nach vorn. Eigentlich ist es ja keine Flucht. Doch. Ist es: es ist die Flucht vor dieser Vergangenheit, die – steht man außen – unbegreiflich erscheint.
Der Staatsanwalt fordert ein Jahr und sechs Monate, auszusetzen zur Bewährung. Die Bewährungszeit: drei Jahre. Strenge Auflagen. Fortsetzen der Therapie. Am Ende eine Bescheinigung darüber, dass das Thema besprochen wurde. Zusätzlich eine Geldauflage: 5.000 Euro, in Raten zu zahlen an den Kinderschutzbund.
Der Verteidiger stellt Vergleiche an. Andere Taten gleichen Kalibers oder schlimmer sind milder abgestraft worden. Klar, dass eine Haftstrafe in diesem Fall nicht in eine Geldstrafe umgewandelt werden sollte. Die Strafe – sie sollte unter einem Jahr liegen – zu Bewährung auszusetzen. Ein Jahr, sechs Monate – die vom Staatsanwalt geforderte Strafe: unangemessen.

Nachfrage und Angebot

Die Richterin verhängt ein Jahr. Bewährung. Die Bewährungszeit: drei Jahre. Geldauflage: 3.000 Euro, zahlbar in Raten zu je 200 Euro an den Kinderschutzbund. Dass K. Videos und Bilder besaß – mehr kinder- als jugendpornografisches Material übrigens – ist schlimm genug: Menschen wie er signalisieren eine Nachfrage, die Menschen wie der nette, liebende Vater mit einem steigenden Angebot bedienen. Ein Teufelskreis, dessen Opfer nicht der ist, der vor Gericht stand. Opfer sind die Kinder. Immer.
Man möchte nicht wissen, was aus den Töchtern von Nice Loving Dad wird. Nein, falsch: Man möchte es wissen. Man hofft, dass die Polizei ihn längst ausgemacht hat, hofft, dass er demnächst vor Gericht steht; hofft, dass er nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkommt: man würde randalieren in einem solchen Fall.

Am Ende der Wünsche

Herrn K., denkt man, sollen sie ihm Auge behalten. Das Urteil: eine Chance, die den Opfern nicht gegeben wird. „In dem Augenblick, in dem Sie sich diese Dingen ansehen“, sagt die Richterin zu K., „hat es ja längst Opfer gegeben.” Sie macht K. auch klar, dass er sich zu melden hat, wenn irgendwas bei den Auflagen hakt.
„Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Raten nicht aufbringen können, dann sage ich Ihnen jetzt und hier: ‚Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.‘ Sie müssen kommen und mich informieren.“ Die Ansage ist deutlich. Auf K. bezogen mag sie stimmen, auf die Opfer bezogen nicht. Sie können sprechen, aber in vielen Fällen tun sie es nicht. Ihre Seelen verwelken längst. Der Rest ist Angst. Manchmal sogar glauben die Kinder, eine Mitschuld zu tragen. Wünschen darf man Vieles. Die Gedanken sind frei. Denkt man an Nice Loving Dad, fehlt es an Kraft für gute Wünsche.

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