Zement im Hals

Herr X. muss drehen: er dreht einen bulligen Schädel auf massigem Körper. Alle 20 Sekunden dreht er: 70 Grad nach rechts, bis die Nase fast zur Schulter zeigt. Alle 20 Sekunden: Kinn vorgeschoben, Kopf leicht nach oben. Nach rechts. Dann: Kopf in waagerechter Stellung zurück in die Ausgangslage. Das Kinn reibt am Schlüsselbein. Es sieht auf, als müsse da einer sein neues Halsgelenk einschleifen.

Zement im Hals

Herr X. dreht aus einem anderen Grund. Es ist der Zement. Sie haben ihm, sagt er, Zement in den Hals gegossen. In seine Wohnung sind sie gekommen und haben den Hals zementiert. Er muss ihn mit Essig einreiben. Essig schlucken. Der Hals darf nicht versteifen. Links der Zement – die Drehung nach rechts soll den Schmerz anhalten.

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Hypnotiseure

Und dann sind da noch die anderen. Die hypnotisieren ihn – starren ihn an, bis es schmerzt in seinem Gehirn. Das kann er nicht zulassen. Er muss sich wehren. Er schlägt – meist mit der flachen Hand – den Hypnotiseuren auf den Hinterkopf.
Er macht es vor: schlägt mit der eigenen Schaufelhand auf den eigenen Hinterkopf. Platsch macht es. Manchmal schlägt X. den Leuten auch ins Gesicht. Bämm. Brillen fliegen. Menschen stürzen.
Manchmal sind es böse Worte, die ausreichen, um sich zu wehren: „Sie sollen euch zerschneiden wie Kakerlaken.“ Manchmal entsorgt X. Nougatcremegläser in die Küchenfenster der Nachbarn oder auf Dachziegel. Manchmal tritt er einem Auto den Seitenspiegel ab. X. hat auch einen Krankenwagen angerotzt. Vorher hat er den Fahrer mit dem A-Wort beschimpft.

Latzhose und Schweigen

Jetzt sitzt X. als Angeklagter vor Gericht. Er trägt Latzhose – wie sonst auch. Er will nichts sagen. Zu gar nichts will er sich äußern. Seine Anwältin wird alles Nötige sagen. Er will schweigen. Schweigen und drehen.
Das scheint der Vorsitzende überhört zu haben. Er möchte dann doch gern wissen, wie Herr X. sich fühlt. Und als Herr X. reagiert, wird weiter gefragt. Und X. erzählt. Er erzählt von den Hypnotiseuren, vom Zement im Hals.

70 Grad

15 Taten werden Herrn X. zur Last gelegt. Es beginnt mit Sachbeschädigungen und endet mit Körperverletzungen. Jetzt sitzt er da und dreht den Kopf. Immer nach rechts. Wenn er spricht, hört das Drehen auf. Wenn das Sprechen endet, geht es mit dem Drehen weiter. Unaufhörlich. 70 Grad nach rechts. Und so weiter.
Der Vorsitzende ist in X.‘ geplantes Schweigen eingedrungen. X. erinnert sich nicht an alles. Nach 30 Minuten wird deutlich: das Erinnern strengt an. Die Fragen hören auf und mit den Fragen die Antworten. X. kann sich wieder dem Drehen widmen.

Zeugen

Zeugen treten auf. Beschreiben, dass X. sie geschlagen, beleidigt, bedroht hat. Einen Mann vom Ordnungsamt hat X. mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und gesagt: „Schöne Grüße vom Jagdverein.“ Für manche Zeugen war die Begegnung mit X. wie eine Impfung: Sie sind mit Angst geimpft. Alle berichten von Unvorhersehbarkeiten. Alle waren sie überrascht. Niemand hatte mit einem Angriff gerechnet. Die Dame von der Stadtbücherei hat es anders erlebt. X., sagt sie, sei ein mürrischer Besucher gewesen. Manchmal habe er, während er den Computer benutzte, lauthals mit einem Nachbarn gesprochen. Das Eigenartige nur: Es gab keinen Nachbarn. „Der sprach irgendwie zu jemandem, der nicht da war.“

30 Minuten

Die Computernutzung, so wollen es die Regeln, ist auf 30 Minuten begrenzt. Einmal habe sie X., nachdem der anderthalb Stunden am Rechner saß, darauf hingewiesen, dass er jetzt aufhören müsse. X.‘ Antwort: „Sie sollen euch zerschneiden wie die Kakerlaken.“ Nach jedem Zeugen wird X. befragt, ob es noch geht. Er nickt. Dann dreht er wieder. Nach dem 5. Zeugen möchte X. eine Pause.

Zwangsweise freiwillig

Sein Betreuer sagt aus. Im Jahr 2014 wurde erstmals eine Betreuung für X. veranlasst. Grund der Anordnung: eine paranoide Psychose. Zwangsmedikation lehnt X. ab. Ein Beschluss wird erwirkt. Als die Polizei zur Durchsetzung anrückt, stimmt X. ‚freiwillig‘ der Medikation zu. Er erhält eine Depotspritze: Vier Wochen hält die Wirkung an. Alles bessert sich.

Betreutes Wohnen

X. wird in einer Wohngruppe untergebracht: betreutes Wohnen. Die Situation behagt ihm nicht. Die beiden Mitbewohner – junge Männer – nutzen die Nächte zum Feiern.
X. erträgt es gelassen, aber er möchte weg. 2017 zieht er in eine neue Wohnung. Vorher Kalkar – jetzt Emmerich. Seine Heimatstadt. Die Betreuung wird entgegen der Empfehlung des Betreuers eingeschränkt.
Der Betreuer spricht. X. dreht. Er scheint all die Aussagen nicht zu verfolgen.
Zwischenzeitlich, erzählt der Betreuer, endet auch die Medikation. Er verliert – Anfang des Jahres 2018 – den Kontakt zu X. Es kommt zu Bedrohungen. X. Nachbarn erzählen dem Betreuer davon. Im Mai 2020 wird eine Unterbringung beantragt. Zur Durchsetzung: das große Besteck. Acht Polizeibeamte und ein Hund. X. geht widerstandslos mit. Erneut geht es um eine Zwangsmedikation. Die lässt auf sich warten. Bis Oktober. X. ist ja sicher: Medikation ist nicht vonnöten.

Hammerwurf

Was es denn 2014 gegeben hat, fragt der Vorsitzende. X. hat einen Gummihammer nach jemandem geworfen. Ziel verfehlt. Es kommt zu einer Anklage. X. wird freigesprochen.
Der Betreuer hätte es gern anders gesehen. Das klingt nicht gut, denkt man. Aber es ist klar, was er meint: Ein Freispruch signalisiert doch, dass alles irgendwie halb so wild war. Ein Schuss vor den Bug wäre besser gewesen. X. ist sicher: Er braucht keine Medikation. Aber wann darf eine Zwangsmedikation stattfinden?

Vergessen

Der letzte Zeuge des ersten Tages erscheint nicht. In der Verhandlungspause wird versucht, ihn zu erreichen. Der Vorsitzende teilt mit, der Zeuge habe den Termin vergessen. Der Mann ist 87 Jahre alt. Aus allen Wolken ist er gefallen beim Anruf des Gerichts. Der Vorsitzende hat ihn ermahnt.
Beim nächsten Termin dann: weitere Zeugen und das psychiatrische Gutachten. Sind von X. weitere Taten zu erwarten? Darum wird es gehen. Das hier ist ein Sicherungsverfahren. Es geht um viel. X. dreht. Noch hat der Zement seinen Hals nicht stillgelegt.

Endspiel

Herr X. – so das Ergebnis des Verhandlung eine Woche später – wird gemäß dem Paragraph 63 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Was X. erlebt – dass Menschen ihn verfolgen und hypnotisieren – dass sie ihm allein durch ihre Anwesenheit unerträgliche Schmerzen zufügen – dass er, X., sich also wehren muss – all das ist seine Realität. Es ist eine Realität des Leidens. So beschreibt es der Gutachter. Es gibt Ausdrücke, die umschreiben, worum es geht: paranoide halluzinative Psychose. X.‘ Einsichtsfähigkeit: „Mit Sicherheit aufgehoben.“ Alles in seinem Leben verschwindet hinter dieser Störung.

Paragraph 63 StGB:Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. 2Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

Deckfarbe

Sie legt sich wie eine Deckfarbe auf die Existenz und löscht andere Töne aus. Wird X. medikamentiert, lässt sich seine Lebensqualität verbessern und gleichzeitig die von ihm ausgehende Gefahr reduzieren. Das haben die letzten Wochen gezeigt. Zum Teik jedenfalls, denn – auch das muss erzählt werden – im psychiatrischen Krankenhaus hat es einen Angriff auf das Pflegepersonal gegeben. Am Ende: Hämatome und eine blutige Nase. Die Tragödie: Man hat sich zu spät seiner angenommen. Auf dem Gang sagt einer: „Schließlich hat jeder das Recht, verrückt zu sein.“ Ja. So kann man es sehen.

Der Staat antwortet

Die Taten des Herrn X.: im mittleren kriminellen Bereich. Antwortet der Staat mit Böllerschüssen auf Papierkugeln? Nicht unbedingt. Der Gutachter sagt: Dass bei allen hier zur Debatte stehenden Taten nichts Schlimmeres passiert sei, könne man glückliche Fügung nennen. Wenn ein zwei Meter großer Mann, der 180 Kilogramm auf die Waage bringt, unvermittelt und ungebremst hinlangt, kann Schlimmeres passieren. Der Gutachter sagt auch, dass er für den Moment, so gern er es täte, keine positive Prognose zu stellen in der Lage ist.

Weit über 90 Prozent

„X. wird, entließe man ihn jetzt, wieder zuschlagen.“ Wahrscheinlichkeit: Weit über 90 Prozent. Man sucht nach dem Netz, durch dessen Maschen X. seit Jahren gerutscht sein muss.
Das Gericht betritt einen kritischen Raum. Wer will die Verantwortung tragen, X. nicht „unterbringen zu lassen“ und dann erleben müssen, dass am Ende die künftigen Opfer das mit schwereren Schäden, wenn nicht gar mit dem Leben, büßen müssen?

Die „Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus“ ist andererseits die schärfstmögliche Reaktion des Staates. X. wird also untergebracht. Eine Befristung gibt es nicht. Ja – jährlich steht dem Untergebrachten eine neuerliche Begutachtung zu, aber trotzdem kann es sein, dass er den Rest seines Lebens …

Hilfe statt Strafe

„Es geht in diesem Prozess nicht um Bestrafung“, sagt der Vorsitzende am Ende, „es geht darum, dass Herrn X. Hilfe zuteil wird.“ Herr X. nimmt all das äußerlich gelassen hin – dreht und dreht und dreht. „Sie haben ja kein Hörgerät“, hat er dem, Vorsitzenden zu Beginn des Tages erklärt, „sonst könnten Sie hören, wie es da drinnen knackt und schabt. Deshalb muss ich drehen.“ Dass er 180 Kilogramm wiegt, sei nicht immer so gewesen. Es liege daran, dass man ihm Säure eingeflößt habe.
Niemand kann eintauchen in die Welt des Herrn X. In ihm existiert eine andere Realität. In X.‘ In der Realität ist er, X., das Opfer. Er hat nichts anderes getan, als sich gegen Angreifer zu wehren.

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