Kartoffeln im Schrank

KLEVE. Als Ralf Trepmann vor circa 30 Jahren in sein neues Büro einzog und die Tür des dort stehenden Schrankes öffnete, fand er – vom Vorgänger offenbar zurückgelassen – einen Sack Kartoffeln. Eine dolle Erbschaft. Verstehen muss man‘s nicht, denn Trepmann arbeitet nicht etwa für eine Landwirtschaftsgenossenschaft – der Mann ist Staatsanwalt. Ein Zusatz erscheint notwendig: Trepmann ist Staatsanwalt aus voller Überzeugung. Ist ein Trepmann-Superlativ angezeigt? Vielleicht. Dies eine Mal: aus vollster Überzeugung.

Flexibel

Trepmann ist Klever, hat am Stein sein Abi gemacht und dann Jura studiert – in Bonn und Trier. (Am „Stein“ bietet Trepmann seit vielen Jahren Rechtskundekurse für die Schüler an. Die Juristerei lebt vom Nachwuchs.) Zurück zu den Studienorten: „Damals hieß es: ‚Wenn du den Studienort wechselst, signalisiert das dem späteren Arbeitgeber ein gewisses Maß an Mobilität und Flexibilität.‘ Das habe ich mir sehr zu Herzen genommen. In Wirklichkeit war es so, dass ich meiner damaligen Freundin und heutigen Frau auf diese Weise ein Stück näher war.“ Drei Kinder gehören zur Familie: zwei Jungs – ein Mädel. Man müsste das umformulieren, denn die drei sind längst erwachsen und Trepmanns Tochter tritt in des Vaters Fußstapfen: Sie studiert Jura in Bonn. Erste Erkenntnis: Trepmann war ein Mitgeher, aber eines ist er bestimmt nicht: ein Mitläufer.

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Ich komme wieder

Nach dem Examen steht den Juristen – Prädikatsexamen vorausgesetzt – die „Welt“ offen. Im Referendariat nimmt man Tuchfühlung zum Möglichen auf. Trepmanns zweite Station war seinerzeit die Staatsanwaltschaft in Kleve. Als die Zeit dort beendet war, sagte er seinem damaligen Ausbilder: „Wenn‘s irgendwie klappt, komme ich wieder.“ Gesagt, getan. Staatsanwalt – das war für Trepmann so etwas wie das Einzigwünschbare. („Ich war mir relativ früh sehr sicher, was ich beruflich machen wollte. Ich fand das spannend. Ich fand das interessant. Mir gefiel die Atmosphäre. Die Aufgabenstellung war genau das, was ich machen wollte. Das war mein Ding.“)

Ein Leuchten in der Stimme

Der Mann ist seit 30 Jahren dabei – von Abstumpfung keine Spur. Fragt man ihn nach seinem Beruf, ist ein Leuchten in den Augen nicht zu übersehen. Aber es ist nicht das Augenleuchten allein – irgendwie leuchtet auch die Stimme mit. Da macht einer exakt, was er immer machen wollte.
Natürlich gibt es zwei Trepmanns: hier der Staatsanwalt – da der Privatmann. Getrennt werden die beiden – zumindest vor Gericht – durch die Robe. „Sobald ich die überstreife, übernehme ich – auch äußerlich – die Rolle des Staatsanwalts“, sagt er. Kurzes Nachdenken: „Das ist natürlich keine Rolle. Gericht ist schließlich kein Theater.“ Aber: Die Robe ist ein Signal. Sie ist eine Art Uniform. Sie ist der weiße Kittel, der aus dem Privatmann einen Arzt macht. Bei der Staatsanwaltschaft ist Trepmann in erster Linie zuständig für BTM. Das steht für Betäubungsmittel. Was ihn an seinem Beruf reizt, ist die Vielfalt: „Ich arbeite mit vielen Menschen zusammen – das können Polizisten sein oder – was bei BTM-Sachen häufig der Fall ist, Zollbeamte. Das macht einen Teil des Reizes aus, den der Beruf für mich ausmacht.“

Verantwortung

Geht es für einen wie ihn um Gewinnen oder Verlieren? „Nein.“ Das ist deutlich. Es geht – fast klingt es abgegriffen – darum, einen möglichst guten Job zu machen. Es geht um Verantwortung. Wenn ein Staatsanwalt nach dem Schließen der Beweisaufnahme sein Plädoyer hält, steht für die Angeklagten viel auf dem Spiel. Sehr viel. Es geht um Lebenszeit. Natürlich: Der Staatsanwalt hat nicht das letzte Wort – das Urteil fällen die Richter und Schöffen, aber es geht darum, Sachverhalte klarzustellen – ins rechte Licht zu rücken. Es geht um präzises Arbeiten. Das ist man allen Beteiligten eines Verfahrens schuldig. Eben da liegt eine große Verantwortung.

Hart, aber fair

Trepmann erinnert sich noch an ein Gespräch mit einem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt. „Der sagte zu mir: ‚Ich kenne Sie. Ich habe schon viel von Ihnen gehört. Sie haben einen Ruf, Herr Trepmann: Sie sind hart, aber fair.‘ Das hat mir etwas bedeutet. Das war für mich Sinnbild meiner Tätigkeit.“ Trepmann ist einer, den man – wenn er will – lesen kann und es ist deutlich zu merken, dass dieser Satz eine Bedeutung hat.

Discokugel

Ich treffe Trepmann in der Kantine der Staatsanwaltschaft. Ein gemütlicher Raum. „Wenn Sie an die Decke schauen, werden Sie feststellen, dass wir hier auch eine Disco-Kugel haben“, sagt er. Drei Mal im Jahr wird gefeiert: Karneval, Sommerfest, Weihnachten. „Bei der Weihnachtsfeier wird dann auch gesungen. Aber eigentlich überlasse ich das Singen meiner Frau. Sie singt im Kirchenchor. Meine Gesangskunst beschränkt sich darauf, dass ich meiner Frau zuhöre. Ich bin ein schlechter Sänger.“

Nikolaus und Narrenkappe

Nun denn, wo man gerade beim Privaten ist und Karneval zur Sprache kam: Ist Karneval ein Thema? „Aber sicher. Sie werden sehen, dass in meinem Büro auch eine Narrenkappe hängt.“ Ein Staatsanwalt in der Bütt? „Ja klar.“ Später im Büro fällt dann auch ein Bayern Logo auf. Bayern München. „Mein Vater war glühender Schalke-Fan. Da versteht es sich, dass der Sohn einen anderen Verein aussucht. Das war dann Bayern.” (Provokation muss!) “Aber wenn Dortmund gegen Barcelona spielt, bin ich natürlich für die Schwarzgelben.“ Noch was? Ja. Trepmann gibt zur Weihnachtszeit auch den Dorfnikolaus. Anderer Job – andere Berufskleidung. Und schließlich wäre da noch der singende Weihnachtsbaum mit Bewegungsmelder imTrepmann-Büro. Kommt jemand über den Gang, schlägt der Weihnachtsbaum liedersingend  Alarm. Jetzt fragt man sich natürlich, ob das nicht einen Straftatbestand erfüllt. Akustik-Stalking vielleicht? “Wenn es auf Weihnachten geht, sehen Sie auf dem Gang vor meinem Büro nur noch ganz wenig Leute”, sagt Trepmann. Das lässt sich nachvollziehen.

Ein Bild

Tut all das etwas zur Sache? Ganz bestimmt. Es zeichnet ein Bild. Wer Trepmann vor Gericht erlebt, merkt: Der Mann kann ein harter Hund sein – es fehlt mitunter nicht an Bissigkeit, wenn er sich von einem Angeklagten hinters Licht geführt fühlt. Aber: Trepmann ist auch einer, der bereit ist, gegebenenfalls seine Meinung zu ändern. Gedanken sind kein Bretterverschlag.

Im Grundgesetz verankert

In Kleve ist Trepmann seit 1992. „Im Juli ’92 habe ich angefangen. Vorher war ich als Staatsanwalt in Düsseldorf. In Kleve war zunächst keine Stelle frei. Aber das Ziel war immer Kleve.“ (Zur Erinnerung: Zum Einstand gab es den Sack Kartoffeln.)
Ein Richter ist unabhängig, der Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Richtig? „Ja. So ist es im Grundgesetz verankert. Die Weisung kann die Behördenleitung erteilen. Aber lassen Sie mich zum Thema weisungsgebunden sagen: Das habe ich in den 30 Jahren, die ich hier bin, nie erfahren. Wir gehören im System nicht zur Judikative – die Staatsanwaltschaft ist ein Teil der Exekutive mit Anbindung an die Judikative. Und noch mal in Sachen weisungsgebunden: Ich weiß nicht, wie es bei den Kollegen ist, aber ich habe es so erfahren, dass das etwas ist, das auf dem Papier steht. Meine Arbeitszeit kann ich mir – wie ein Richter auch – frei einteilen, was natürlich ein Privileg ist, das ich auch zu schätzen weiß. Ich kann – unabhängig von Sitzungsterminen oder Bereitschaftsdiensten – kommen und gehen, wann ich will. Ich gehöre allerdings zu den eher Konservativen. Meist bin ich zwischen 8 Uhr und 8.15 in meinem Büro. Komme ich später, fragen die Kollegen schon nach, ob was passiert ist.“ Immerhin: Trepmann muss morgens nicht nach einem Parkplatz suchen. Der Mann kommt mit dem Rad.

Näher dran

Zurück zur beruflichen Richtungsentscheidung, die ja keine Richter-Entscheidung wurde. Warum nicht Richter? „Hier bin ich – ohne das negativ zu meinen – viel näher an den Ermittlungen. Wir gestalten Ermittlungen – werden mit Straftaten, Strafvorwürfen konfrontiert und es ist unsere Aufgabe, in Zusammenarbeit mit Polizei oder Zoll oder Bundespolizei den Tatvorwürfen nachzugehen – das Verfahren zu ermitteln. Ich habe also unmittelbaren Zugriff und Einfluss auf den Ablauf des Ermittlungsverfahrens. Ich leite die Ermittlungen und das bedeutet, dass da eine enge Zusammenarbeit mit geschätzten Kollegen – bei mir ist das häufig der Zoll – stattfindet. Da gibt es dann Brainstorming: Es geht dann darum, wie man beispielsweise Ermittlungsansätze zur Aufklärung formulieren kann.“

Akten karrenweise

Pro Jahr formuliert Trepmann circa 70 Anklagen. Das beginnt bei der „kleinen (Drogen) Kurierfahrt und geht hoch bis zu Verfahren, bei denen Bandenkriminalität involviert ist und die Akten am Ende karrenweise transportiert werden müssen.
Muss man als Staatsanwalt auch rotieren können? Natürlich fragt der gewiefte Jurist nach, welche Form von Rotieren gemeint ist. (Kleiner Scherz am Rande.) „Bei uns müssen Sie alles können“, sagt er – und schnell hinterher: „Nehmen Sie es als kleine Provokation. Es ist aber in der Tat so, dass es passieren kann, dass Sie die Anklage eines Kollegen vertreten müssen, der erkrankt ist. Demnächst gehe ich mit einer Rechtskunde-AG vom Stein-Gymnasium zu einem Prozess. Da sitze ich dann also hinten drin und vorn vertritt ein Kollege meine Anklage. Ich habe dann kein Mitspracherecht. Ich bin dann Zuschauer. Aber natürlich kann ich mich in den Pausen mit dem Kollegen austauschen. So was kann natürlich sehr interessant sein und nochmal: Es wird erwartet, dass man jederzeit in ein Verfahren einsteigen kann. Flexibilität gehört dazu. Erste Präferenz ist aber so weit wie möglich, dass jeder Staatsanwalt am Schluss seine Anklage auch selber vertritt – gar keine Frage.“

Das Schicksal der Familien

Wie blickt der Staatsanwalt Trepmann auf einen Beschuldigten? „Das Schicksal eines Beschuldigten ist zu einem großen Teil ‚selbst gemacht‘. Natürlich gibt es auch Notlagen – finanzielle Notlagen oder Suchtproblematik, aber da ist ja auch das Schicksal der Familien. Da sitzt dann hinten im Zuschauerraum die Frau und man weiß, da sind Kinder im Spiel und alles läuft auf eine längere Freiheitsstrafe hinaus – dann tut mir die Familie, da tun mir die Kinder leid. Da fehlt dann ein Vater und diese Phase der Sozialisation der Kinder, die ist nie mehr nachzuholen. Das können Sie nicht nachbessern. Der Vater sitzt im Knast. Bei den Beschuldigten – wir lassen jetzt mal die Suchtproblematik außen vor – geht es oft genug um ein kalkuliertes Risiko. Lassen Sie es mich so formulieren: Ich nehme nicht viel mit nachhause. Das ist aber ein Lernprozess. Man lernt. einen natürlich Abstand zu gewinnen.“

Andere Ausgangslage

Professionelle Distanz: „Ja. Und genau deswegen ziehe ich ja auch eine Robe an. Das ist dann auch emotional eine andere Ausgangslage. Es gilt so gut wie möglich zwischen der Funktion und dem Privaten zu unterscheiden. Das sage ich auch den Schülern in den Rechtskundekursen. Wenn ich die Robe anziehe, verlasse ich den Privatmann. Ich nehme dann eine Aufgabe wahr: Ich bin dann der Staatsanwalt Trepmann. Morgens im Gericht beantrage ich lange Freiheitsstrafen und abends schaue ich mir ein Spiel an oder bin im Karneval aktiv.“

Fairness

Gibt es eine Maxime – gewinnen und verlieren? „Gewinnen und verlieren – das ist sicherlich der falsche Ansatz. Es geht um eine gerechte Bestrafung des Täters und es geht vor allen Dingen um ein faires Verfahren. Das ist mir persönlich ganz wichtig. Das ist in meinen Augen auch für eine Außendarstellung sehr wichtig. Ein Verfahren muss fair ablaufen. Für alle Beteiligten muss am Ende klar sein: Jeder hat eine Chance bekommen. Ich versuche, mir von einem Angeklagten ein persönliches Bild zu machen. Ich bin nicht bei jeder Vernehmung dabei. Es geht um einen Eindruck, den ich mitnehmen möchte. Das kann ich natürlich besser, wenn ich jemanden erlebt habe, als wenn ich nur in Papierform mitgeteilt bekomme, was jemand gesagt hat. Da geht es beispielsweise um Reaktionen auf kleine Einwürfe – es geht um Mimik, Gestik, Auftreten. Und all das hat auch viel mit Erfahrung zu tun. Ich möchte eine erste und eigene Bewertung zur Person finden. Und noch mal: hinter alledem steckt die Maxime: faires Verfahren, gerechtes Ergebnis. Es geht darum, Sachverhalte korrekt darzustellen.“

Wenn‘s nicht reicht

Spitzen wir zu. Da sind zehn Leute – einer ist unschuldig, aber es lässt sich nicht sagen, welcher. Wie geht man vor: Möchte man zehn Beschuldigte verurteilen – einer hat dann Pech gehabt – oder lässt man alle frei? „Das ist jetzt wirklich eine Zuspitzung, aber im Zweifel: wenn‘s nicht reicht, reicht es nicht. Das ist mein persönlicher Maßstab beim Arbeiten: Niemand soll zu Unrecht sitzen. Und noch etwas: Ich will niemanden reinlegen. Wenn es richtig ist, muss hart bestraft werden, aber es muss immer fair bleiben.“ Am Ende: Der Gang ins Büro. An der Wand: eine Narrenkappe. Auf dem Tisch: eine Bayern-München Devotionalie. Der Rest: Akten, Akten, Akten. Dann die Geschichte mit dem Sack Kartoffeln. „Meine Frau hat gesagt, ich soll was Vernünftiges anziehen.“ Passt. Man sieht sich. Demnächst bei Gericht.

 

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