Quarantäne-Pflicht direkt nach positivem Testergebnis

KREIS WESEL. Seit dem 3. November gilt fürBewohner des Kreises Wesel, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden sowie für deren Haushaltsangehörige ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine häusliche Quarantäne. Nun hat der Kreis Wesel eine Neufassung dieser Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Freitag, 20. November, in Kraft tritt.
In Bezug auf die bis dahin geltende Allgemeinverfügung enthält sie ergänzende Hinweise zu abweichenden Quarantänezeiträumen und einen klärenden Hinweis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zum Nachweis der durch die Allgemeinverfügung angeordneten Quarantäne gegenüber Arbeitgebern oder Behörden ist ein Hinweis auf die Veröffentlichung dieser Allgemeinverfügung in Verbindung mit einem individuell vorzulegenden Nachweis der getesteten Person über Testzeitpunkt und Testergebnis ausreichend.
„Viele Menschen rufen nach wie vor beim Kreis Wesel an, weil sie sich unsicher sind, was es für sie und ihre Familienangehörigen bedeutet, wenn sie über ihre CoronaApp ein positives Testergebnis erhalten“, so Michael Maas, zuständiges Vorstandsmitglied für das Gesundheitsamt. „Daher machen wir jetzt noch einmal auf die aktuell im Kreis Wesel geltende Regelung aufmerksam.“ Um Ansteckungen besser wirksam verhindern zu können, müssen die infizierten Personen und die Menschen, mit denen sie zusammenleben, so schnell wie möglich isoliert werden. Durch die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel haben Infizierte und die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, sofort nach Information über das positive Testergebnis Handlungssicherheit.
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