Geflügelpest bei Wildvogel im Kreis Kleve bestätigt

KREIS KLEVE. Bei einer am Deich in Emmerich tot aufgefundenen Wildgans hat das Friedrich-Löffler-Institut nun festgestellt, dass diese an Geflügelpest verendet ist. Es wurde – wie bereits im Winter 2016/2017  – das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen. Es handelt sich hiermit um den ersten amtlich bestätigten Fall bei einem Wildvogel in Nordrhein-Westfalen. Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve hat nach erfolgter Risikoabschätzung auf das Einrichten von Schutzzonen um den Fundort verzichtet. Dies war möglich, weil sich dieser Fundort in einem Gebiet ohne hohe Geflügeldichte befindet. Jedoch wird aufgrund der aktuell schnellen Ausbreitung des Geflügelpest-Geschehens in Europa und Deutschland (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) die Lage weiterhin intensiv beobachtet und das Monitoring erweitert. Sollte sich das Geflügelpest-Geschehen weiter ausbreiten, muss damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Der Kreis Kleve bittet alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine mögliche Umsetzung vorzubereiten.

Ferner bittet der Kreis, tot aufgefundene Wasser-, Aas- und Greifvögel nicht anzufassen, sondern liegen zu lassen und direkt die Veterinärabteilung zu informieren (Mail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de / Rufnummer 02821/85229). Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht bei der Veterinärabteilung angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen. Weitere Informationen, Merkblätter und Links zum Friedrich-Löffler-Institut und zur Tierseuchenkasse NRW wurden auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Suchbegriff: Geflügelpest).

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